Gratisreisen auf Kosten von Pharmafirmen, vierstellige Vortragshonorare von Arzneimittelherstellern oder andere Gefälligkeiten – die Kreativität bei Korruption im Gesundheitswesen ist groß und das Risiko einer Verurteilung klein. Das soll sich jetzt ändern: Ärzte müssen künftig mit Haftstrafen bis zu fünf Jahren rechnen, wenn sie sich bestechen lassen.

Schauen Sie sich mal um, wenn Sie das nächste Mal im Wartezimmer sitzen. Von welchem Unternehmen kommt der Wandkalender? Wer hat die anatomische Schautafel herausgegeben? Mit welchem Kugelschreiber und auf welchem Notizblock wird Ihr neuer Termin notiert? Oft finden Sie Hinweise, dass Ihr Arzt gut gemeinte Gaben von Pharmaherstellern bekommen hat, selbst wenn Sie nicht länger warten müssen, weil der Doktor gerade noch mit einem Pharmavertreter spricht.

Das alles zeigt, mit welchen Mitteln die Pharmabranche versucht, neue Medikamente in den Markt zu drücken. Man muss als Arzt schon sehr immun sein, wenn man nicht gern zur kostenlosen „Weiterbildung“ ins edle Hotel fährt oder für ein vierstelliges Honorar einen kleinen Vortrag hält, ein paar Fragebögen ausfüllt und dem Patienten ein bestimmtes Medikament verschreibt.

Vermutlich hat Ihr Arzt Sie so behandelt, dass es Ihnen am besten hilft – und nicht seinem Konto. Doch dass endlich, nach sechsjährigem Ringen, der Bundestag ein Gesetz gegen die Ärztekorruption auf den Weg bringen kann, ist nur ein erster richtiger Schritt. Es ermöglicht der Staatsanwaltschaft aus eigenem Antrieb, ohne Anzeige von Betroffenen (welcher Patient wagt das schon?), zu ermitteln, ob es schmutzige Deals zwischen Pharmalobby und Weißkittel gab. Um sich strafbar zu machen, muss der Arzt eine schriftliche Vereinbarung getroffen haben. Kalender, Kugelschreiber und Notizblock von Pharmafirmen sind auch künftig keine Bestechung. Aber einfach nicht schön anzusehen.