Mülheim. . Der Baustart für ein neues Rumbach-Bauwerk steht seit Jahren aus. Doch Mülheim sind die Hände gebunden: Vergabebeschwerden blockieren die Investition.

Zum x-ten Mal nun schon musste die Stadt einen anvisierten Starttermin für die dringend notwendigen Bauarbeiten am Rumbachkanal aus ihrem Baustellenkalender streichen: Auch zu Beginn dieses Jahres rollten auf der wichtigen City-Ost-Achse von Dickswall und Essener Straße keine Bagger an, um Ersatz zu schaffen für den maroden Kanal, der den Anwohnern schon so manchen Schaden bereitet hat. Grund ist erneut eine Vergabebeschwerde.

Erst reichte die Stadt 2012 eine Klage gegen das Land ein, das keine Fördermittel für das 10-Millionen-Euro-Projekt geben wollte, zog sie aber wieder zurück. Dann klagte der Forum-Betreiber gegen die mehrjährige Baustellen-Planung und fand tatsächlich Mängel im Planfeststellungsverfahren. Nach der Einigung mit dem Einkaufscenter sah sich die Stadt wegen einer Umplanung genötigt, die Arbeiten erneut auszuschreiben.

Letzte Vergabebeschwerde ging im November 2015 ein

Das Unternehmen, das beim ersten Anlauf den Zuschlag erhalten hatte, ging diesmal leer aus – und legte Vergabebeschwerde ein. Die Stadt plante erneut um, wollte die Baustelle nun statt von Westen von Osten aus angehen, schrieb aus, vergab den Auftrag – und handelte sich erneut eine Vergabebeschwerde ein. . .

Beide Beschwerden warten noch auf eine Entscheidung der Vergabekammer Rheinland, die an die Bezirksregierung Köln angedockt ist. Eine Sprecherin der Behörde kündigte auf Anfrage an, dass in beiden Fällen noch keine mündliche Verhandlung angesetzt sei, noch tauschten die Streitparteien gegenseitig Schriftsätze aus. Die Kammer wolle in diesem Monat aber Termine festsetzen.

Stadt beklagt langwieriges Verfahren

Die Geschwindigkeit, mit der die Kammer die Vergabebeschwerden behandelt, schmeckt Mülheims Umweltamtsleiter Dr. Jürgen Zentgraf gar nicht. „Man steht ratlos davor“, sagt er auch mit Blick auf das seinerzeitig erst kurz vor Toreschluss abgeschlossene Verfahren zur Verbrennung des Mülheimer Hausmülls, bei dem die Stadt, spottet Zentgraf, „schon überlegt hatte, der Bezirksregierung den Müll notfalls vor das Dienstgebäude zu kippen“. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist eigentlich geregelt, dass die Vergabekammern innerhalb von fünf Wochen nach Eingang einer Beschwerde eine Entscheidung herbeiführen müssen, nur in begründeten Ausnahmen kann davon abgewichen werden. Anscheinend aber ist die Düsseldorfer Spruchkammer derart überlastet, dass die erste Vergabebeschwerde zur Kanalsanierung dort bereits seit einem Jahr unerledigt liegt.

So kann die Stadt keinen Ersatzbau schaffen für den maroden Kanal, der vor Jahren in Höhe der Kämpchenstraße schon einmal eingestürzt ist. Zum Ärger von Anwohnern, die aufgrund des unzureichenden Fassungsvermögens des Kanals bei Starkregen schon des Öfteren vollgelaufene Keller zu beklagen hatten. Einer von ihnen klagt: „Vor nunmehr drei Jahren hat man uns Anliegern am Dickswall den schönen und auch sehr wichtigen Platanenbestand genommen, verbunden mit vollmundigen Plänen und Versprechungen zur Kanalsanierung. Warum läuft in unserer Stadt so viel schief?“