Mülheim. . Die Verbraucherzentrale warnt die Mülheimer Bürger am Weltverbrauchertag vor ungewollten und unwissentlich abgeschlossenen Online-Abos.

Als US-Präsident John F. Kennedy Anfang der 60er Jahre zum ersten Mal das politische Ziel des Verbraucherschutzes formulierte und die Vereinten Nationen seine Forderungen 1969 als Grundlage dafür nutzten, um den 15. März zum Weltverbrauchertag zu erklären, waren das Internet und Smartphones noch unbekannt.

Doch der technische Fortschritt, heute immer und überall online zu sein und damit ganz flexibel und individuell über Internetinformationen zu verfügen, hat für die Verbraucher auch seine Tücken. Darauf wiesen die Leiterin der örtlichen Verbraucherzentrale, Christiane Lersch und ihre Kollegin Ariane Jessen hin: „Wer über sein Smartphone oder mit einem USB-Stick mobiles Internet nutzt, sendet automatische seine Mobilfunknummer an den jeweiligen Anbieter und Internetseitenbetreiber“, erklärt Lersch.

Das ist so lange kein Problem, so lange man nicht versehentlich eine Seite oder eine Internetanzeige anklickt, mit deren Hilfe sich eine für den Internetnutzer auf den ersten Blick nicht erkennbare Hintergrundseite öffnet, mit der der mobile Internetnutzer, ohne es zu merken und zu wollen, ein Abonnement abschließt.

Jede Handyrechnung genau überprüfen

„Diese Fälle haben sich in den letzten Wochen deutlich gehäuft. Allein heute haben wir neun Bürger beraten, die durch ein solches ungewolltes Online-Abo mit einer überhöhten Handyrechnung zu uns gekommen sind. Und im vergangenen Monat waren es insgesamt 20 in dieser Angelegenheit ratsuchende Bürger“, berichten Jessen und Lersch. Die Bandbreite der ungewollten Abos, die wöchentlich zwischen 2,99 Euro und 9,99 Euro kosten, reicht vom Horoskop über die Wettervorhersage bis zum Erotikdienst.

„Das Problem besteht darin, dass die Betroffenen mit den Anbietern der oft im Ausland ansässigen Anbieter der fraglichen Onlinedienste Kontakt aufnehmen müssen, um ihr ungewolltes und teures Abo zu stoppen“, beschreibt Lersch das Hauptproblem der geschädigten Smartphone-Nutzer.

Ihr Rat an die Verbraucher: Jede Handyrechnung genau überprüfen und mit dem Telekommunikationsanbieter eine teilweise oder totale Sperrung von Drittdienstleistern vereinbaren oder im Schadensfall diesem schriftlich mitzuteilen, dass man nur bereit sei, die unstrittigen Grundgebühren zu bezahlen. Lersch geht davon aus, dass die Marktwächter der Verbraucherzentralen schon bald auf die Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung zugehen werden, um die offensichtliche Gesetzeslücke im Verbraucherschutzrecht und im Fernabsatzgeschäftsrecht zu schließen. Geschädigten bieten Jessen und Lersch auch eine konkrete Begleitung und Beratung an, um die ungewollten Abos wieder los zu werden.

Kontakt zur Verbraucherzentrale Mülheim:

Christiane Lersch und Ariane Jessen sind in der Verbraucherzentrale an der Leineweberstraße 54 unter 696 0 53 01 erreichbar.

Dort halten sie auch Musterbriefe für Geschädigte bereit.

Die Verbraucherzentrale ist montags und donnerstags (9 bis 14 Uhr sowie 15 bis 18 Uhr) sowie dienstags und freitags von 9 bis 14 Uhr geöffnet.