Mülheim. . Die Feuerwehr begrüßt die Entwicklung ausdrücklich – so manches Brandopfer könnte schließlich noch leben, wären die Rauchmelder verbreiteter.

Drei Brände mit tödlichen Folgen verzeichnete die Feuerwehr Mülheim 2013. Darunter einen Ende Mai: Dem Feuer am Röttges Hof in Winkhausen war damals ein alleinstehender Mann zum Opfer gefallen. Nachbarn hatten den Brand in seiner Doppelhaushälfte zwar nachts gegen 4.30 Uhr bemerkt, noch einen Notruf abgesetzt. Als die Feuerwehr eintraf, schlugen die Flammen aber bereits aus Türen und Fenstern. Die Einsatzkräfte brachten den 58-Jährigen ins Freie, der Rettungsdienst aber konnte nicht mehr helfen. Ein tragischer Fall, „der hätte verhindert werden können“, so Thorsten Drewes, Sprecher der hiesigen Feuerwehr. Auch die zwei anderen Mülheimer könnten noch leben, sagt Drewes – hätten sie nur einen Rauchmelder gehabt.

Bereits seit 1. April 2014 sind entsprechende Geräte in Neubauten Pflicht. Bis Januar 2017 müssen auch die Eigentümer von Altbauten nachrüsten. Nach Drewes’ Meinung eine mehr als vernünftige Regelung: Die Opfer seien damals, in dem schlimmen Jahr 2013, alle im Schlaf vom Feuer überrascht worden. „Wären sie durch einen Rauchmelder geweckt geworden, wären sie noch rechtzeitig rausgekommen.“

Für die Küche bieten sich eher Wärme- oder Flammenmelder an

In jedem Aufenthaltsraum wie Schlaf-, Kinder- oder Arbeitszimmer müsse künftig ein Melder angebracht werden; das Wohnzimmer sei ebenfalls ein sinnvoller Platz, sagt Drewes, auch wenn die Installation dort nicht vorgeschrieben sei. Auch Geräte in Bad und Küche – wo eher ein Wärme- oder Flammenmelder Sinn macht – seien nicht verpflichtend. „Der Preis für den Rauchmelder ist übrigens gar nicht so entscheidend“, sagt Brandamtmann Drewes, „wichtiger ist, dass das Gerät ein Q-Siegel trägt.“ Das bürge für Qualität. Er favorisiere im Übrigen funkvernetzte Rauchmelder, die im Notfall auf mehreren Ebenen gleichzeitig Alarm auslösen, so der 53-Jährige.

Ob Hauseigentümer, die für die Erstinstallation zuständig sind, und Mieter, in deren Verantwortungsbereich die Wartung fällt, ihren Pflichten nachkommen, kontrolliere übrigens keiner. „Aber das wird sich über die Versicherungen regeln“, glaubt Drewes. Fehle der vorgeschriebene Melder, werde wohl kaum mehr die volle Schadenssumme beglichen.