Mülheim. Beim Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bleiben noch Wünsche offen. Der Bedarf steigt, nicht nur durch Flüchtlingskinder.
Kita-Plätze für alle Flüchtlingskinder möchte die Stadt Mülheim bereit stellen, zeit- und wohnortnah soll dies geschehen, sofern sich die Familien darum bewerben. Ende September hatten wir entsprechend berichtet, bei Familie Storks aus Mülheim-Dümpten löste der Artikel Irritationen aus.
Die berufstätigen Eltern einer knapp Dreijährigen sagen: Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs für ihre Tochter sei die Stadt „in keiner Weise behilflich“ gewesen. Man habe versucht, die Kleine ab Dezember 2013 betreuen zu lassen, doch trotz etlicher Telefonate und Gespräche von den Kitas nur Absagen bekommen.
Überbelegung erzeugt Verwunderung
„Wir mussten einen Riesenaufwand treiben, um überhaupt eine Betreuung zu finden“, berichtet Kristina Storks. Nun besucht das Kind eine private Einrichtung in Saarn, wo die Familie zuvor wohnte. Mit dem Umzug nach Dümpten begann die Suche kürzlich erneut, diesmal nach einer Ü3-Gruppe – bisher erfolglos. Ein Fall, wie man ihn in ähnlicher Form immer noch hört: „Die Kindergartenleitungen“, so der Vater Karsten Storks, „sind schon genervt von den Anrufen der Eltern, die noch Plätze suchen.“
Sie selber seien nun erstaunt über die kurzfristigen Möglichkeiten für Flüchtlingskinder, welche die Stadt in Zusammenarbeit mit den kirchlichen Trägern anbieten kann. Speziell fragen sich Storks: „Wieso können vom katholischen Zweckverband pro Einrichtung plötzlich zwei Überbelegungsplätze angeboten werden?“ Ihnen habe man gesagt, „dass die Kapazitäten nicht dehnbar seien und es Vorschriften einzuhalten gäbe“.
Entscheidung ohne Landesjugendamt möglich
Hierzu stellt Bernd Lösken, zuständiger Abteilungsleiter beim Kita-Zweckverband, auf Anfrage klar: „Wir haben die Möglichkeit, maximal zwei Plätze pro Gruppe überzubelegen, wenn es in Einzelfällen besondere Not oder Schwierigkeiten gibt. Als generelle Lösung zur flächigen Bedarfsdeckung ist dies jedoch nicht gedacht.“ Man müsse genau abwägen, so Lösken, ob man die Kapazitäten überdehnt.
Falls ja, könne der katholische Träger dies in Kooperation mit der Stadt ohne Einschaltung des Landesjugendamtes entscheiden. In der Praxis geschehe es selten, aus gutem Grund: „In den 25er-Grupen ist es jetzt schon eng genug“, so der Abteilungsleiter.
"Lösungen im Rahmen der geltenden Vorschriften finden"
Zum gesetzlichen Anspruch, auf den sich Familie Storks beruft, bestätigt die Stadt, dass sie Kindern ab einem Jahr binnen sechs Monaten ein Betreuungsangebot machen müsse. Dies gelte „für alle, ganz unabhängig von ihrer Nationalität“. Wenn möglich, sollte „wohnhausnahe“ Betreuung angeboten werden. „Das gelingt noch nicht in dem Maße, wie wir uns selbst das wünschen“, räumt Stadtsprecher Volker Wiebels ein, „aber wir arbeiten daran.“ Erneut verweist er auf fünf neue Kitas mit insgesamt rund 400 Plätzen, die spätestens im kommenden Kindergartenjahr fertig würden.
„Bis dahin“, so Wiebels, sei man darauf angewiesen, „Lösungen im Rahmen der geltenden Vorschriften zu finden“. Der Bedarf an Kita-Plätzen steige generell, nicht nur durch Flüchtlingskinder. Darum sei man dem Zweckverband und den evangelischen Einrichtungen dankbar für die Bereitschaft, zusätzliche Plätze zur Verfügung zu stellen.