Mülheim. Nach fünf Jahren: Mülheimer Discounter darf weiter behaupten, in seinen Filialen frisch zu backen.

Der seit fünf Jahren vor dem Landgericht Duisburg geführte Rechtsstreit zwischen dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und der in Mülheim ansässigen Firma Aldi Einkauf GmbH und Co OHG, sprich Aldi-Süd, ist seit Montag erledigt. Die Bäcker hatten Aldi per Klage untersagen wollen, an den Backautomaten damit zu werben, dass der Discounter den ganzen Tag frisch für seine Kunden Brot und Brötchen backe. Was in den Automaten geschehe, habe mit Backen nichts zu tun, hatten sich die Bäcker geärgert, als sie die Klage 2010 einreichten.

Ein Sachverständiger, der bei einer mündlichen Hauptverhandlung im März angehört worden war, hatte Kritik in beide Richtungen geäußert: Der Professor aus Detmold hielt das, was in den Automaten geschieht, die auf Knopfdruck des Kunden vorbehandelte Brote und Brötchen fertigstellen, nur bedingt für Backen. Allerdings, so der Experte, seien die Geräte, für die Aldi einst eine Vorreiterrolle gehabt habe, technisch immer mehr perfektioniert worden. Und ähnliche Gerätschaften würden heute auch von vielen Bäckerbetrieben in deren Filialen genutzt.

Einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung musste die 2. Kammer für Handelssachen am Duisburger Landgericht nun gar nicht mehr bestimmen: Kläger wie Beklagte hatten dem Gericht vor wenigen Tagen kurz und knapp mitgeteilt, dass der Rechtsstreit in beiderseitigem Einverständnis für beendet erklärt werden solle.