Mülheim. . Die Städte Mülheim und Essen haben am Freitag im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft durchgesetzt, die Klage des Landes zu erwidern.

Jetzt ist es amtlich: Die Städte Mülheim und Essen werden sich im Streit um das Tempo beim Flughafen-Ausstieg mit dem Land als drittem Gesellschafter vor Gericht treffen. Im Aufsichtsrat drückten die zwei Städte am Freitag durch, dass die Flughafengesellschaft FEM die Klage des Landes auf zügige Auflösung derselben erwidern wird. Ein Streit, den der Steuerzahler zahlt.

Am Donnerstag hatte Mülheims Stadtrat nach langer Debatte mit Sitzungsunterbrechungen mit Stimmen von SPD, CDU und FDP den Mülheimer Vertretern aus Politik und Verwaltung das Mandat erteilt, in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung dafür zu stimmen, gegen die Klage des Landes vorzugehen. Die Essener Kanzlei Kümmerlein & Partner soll eingeschaltet werden.

Jeweils rund 1,2 Mio Euro kämen im Liquidationsfall auf die drei Gesellschafter zu

Dr. Hendrik Dönnebrink als Chef der Beteiligungsholding hatte den Stadträten aus seiner Sicht verdeutlich, dass die Auflösung der Betriebsgesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt teuer werde. Jeweils rund 1,2 Millionen Euro kämen im Liquidationsfall auf die drei Gesellschafter zu – wegen der Lösungen, die für die 20 FEM-Mitarbeiter zu schaffen seien, wegen der Verbindlichkeiten, des Rückbaus der Flughafengebäude und -anlagen sowie etwaigen Rückforderungen von Landesfördermitteln. Flughafen-Gegner wie das Netzwerk gegen Fluglärm oder die Grünen zweifeln diese Zahlen an.

Das Misstrauen bei Stadtverordneten ist weiter groß, dass die Stadt den beschlossenen Ausstieg konsequent angegangen ist und verfolgt. Am Freitag etwa forderte der fraktionslose Jochen Hartmann die Stadt auf, allen Fraktionen, Gruppen und Einzelkämpfern neben der Klageschrift des Landes auch alle Anlagen dazu zur Verfügung zu stellen. Die Aussagen der nicht-öffentlichen Gutachten zum Flughafenausstieg sind ebenso umstritten.

Harsche Grünen-Kritik an Stadtspitze

Die Grünen beklagen „einen Sumpf aus Missachtung von Ratsbeschlüssen, beharrlichem Blockieren und Bevormundung“.

Hintergrund ist der Vorwurf, die Stadt habe die Ausstiegsoption der FEM-Auflösung aus einem Gutachten getilgt.

Die Städte werten die Klage des Landes als böswilligen Akt. Deren Verfasser aus der Düsseldorfer Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek legen darin offen, wie es um das Binnenklima bestellt ist: Das Verhältnis zwischen Land und Städten wird als zerrüttet beschrieben, verweigerten sich letztere doch jeglicher Veränderung. Da ein profitabler Betrieb des Flughafens auch künftig als aussichtslos gilt, ist das Land nicht mehr bereit, Geld in ein Fass ohne Boden zu werfen. Bemerkenswert ist die Klage auch deshalb: Darin heißt es, dass Gutachter die Auflösung der FEM schon 2012 als Option für den Flughafen-Ausstieg benannt haben. Auf Wunsch der Stadt Mülheim sei diese Option aber nicht in das Gutachten eingeflossen.