Mülheim. . Die Stadt Mülheim will die Klage des Landes auf Auflösung der Flughafen-Gesellschaft nicht hinnehmen. In der Klageschrift erhebt das Land Vorwürfe .

Die Stadt Mülheim will in der Ratssitzung am Donnerstag den Politikern empfehlen, sich gegen die Klage des Landes auf Auflösung der gemeinsamen Flughafen GmbH zu wehren und eine Kanzlei mit der Prozessvertretung zu beauftragen.

Das Land, neben Mülheim und Essen dritter gleichberechtigter Gesellschafter der GmbH, hatte bereits im vergangenen Jahr seinen Austritt aus der defizitären Flughafen-Gesellschaft erklärt. Die jetzige Klageerhebung zur Auflösung der gesamten Gesellschaft stellt aus Sicht der Stadt Mülheim „ein äußerst verantwortungsloses Handeln des Landes NRW“ gegenüber den Städten, den am Flughafen ansässigen Unternehmen und den verbundenen Arbeitsplätzen dar. Die Stadt, so heißt es, habe sich stets um eine außergerichtliche Einigung bemüht. Die Klage des Landes hat aus Sicht der Stadt – mit Bezug auf Rechtsanwälte – keine Aussicht auf Erfolg. Grund: Es fehle ein rechtfertigender Grund.

In der Klageschrift des Landes, die den Politikern bisher nicht vorliegt, ist von einem zerrütteten Verhältnis in der Gesellschaft die Rede. Die Städte hätten jegliche Mitwirkung an der Umwandlung des Flughafens in einen Sonderlandeplatz, wie es Gutachter vorgeschlagen hatten, verweigert. Und: Bereits die von der Stadt 2013 beauftragten Gutachter, sollen eine Auflösungsklage, wie sie das Land vornimmt, erwähnt und als zulässig erklärt haben. Auf Wunsch der Stadt soll jedoch dies nicht in das endgültige Gutachten für die Politiker aufgenommen worden sein.