Mülheim. . Der Bau des Studentenwohnheims an der Bülowstraße in Mülheim-Broich hat in der Nachbarschaft nicht nur Freunde. 44 Stellplätze für 118 Studenten seien zu wenig, heißt es.

Sind 44 Stellplätze für 118 Studenten im neuen Wohnheim an der Bülowstraße ausreichend? Oder erhöht sich durch das Bauprojekt der ohnehin im Viertel nahe der Broicher Mitte beklagte Parkdruck? Zu diesen Fragen ist ein Streit zwischen den Stadtplanern und einem Bürger entbrannt.

Wie berichtet, will die Stadt in Kürze die Baugenehmigung erteilen für den Bau des Wohnheims. Mit dem Duisburger Investor Franz-Josef Hüttermann, der zunächst nur 22 Stellplätze vorgesehen hatte, hat die Stadt nachverhandelt: Hüttermann verdoppelte die Zahl auf 44, unterbracht werden sollen sie in einer sogenannten Parkpalette, einem zweigeschossiger Bau, dessen untere Parkeebene zur Hälfte unterirdisch sein soll.

Verwaltungsgerichte werten Sachlage unterschiedlich

Anwohner Josef Wachtmeister, der angibt, für mehrere Bewohner des Viertels zu sprechen, reicht das nicht aus. Er rechnet mit chaotischen Zuständen nach Bezug des Wohnheims, wenn dort – wie er annimmt – mehr Studenten mit eigenem Pkw wohnen werden als Stellplätze zur Verfügung stehen. Wachtmeister sieht die Stadtverwaltung auch „ein Versprechen“ brechen: So hatte ihm die Bürgeragentur nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter der Fachverwaltung im Oktober 2014 per Mail mitgeteilt, dass die Verwaltung anstrebe, dem Investor schon für dessen Bauantrag abzuringen, dass er einen Stellplatz pro Appartement zusichere, „um jegliche Bindung bezüglich der Nutzung nicht als Auflage im Bescheid machen zu müssen“.

Bürger beklagt mangelhafte Information

Anwohner Josef Wachtmeister beklagt insgesamt eine mangelhafte Information seitens der Stadt zu dem Wohnheim-Projekt.

Die Bürger hätten von den Bauplänen ausschließlich aus der Presse erfahren, eine Öffentlichkeitsbeteiligung wäre Wachtmeister zufolge wünschenswert gewesen, um über Baupläne, Stellplätze, zu fällende Bäume und anderes offen und transparent diskutieren zu können.

Wachtmeister führt ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf an, das 2012 in einem Düsseldorfer Fall entschieden hatte, dass „ein Studentenwohnheim heutzutage planungsrechtlich im Grundsatz als Wohngebäude“ einzustufen sei (Az. 4K 5269/11). Dies würde laut NRW-Bauordnung bedeuten: Je Studenten-Wohnung wäre bei einem Neubauprojekt ohnehin ein Stellplatz nachzuweisen.

Das Planungsamt orientiert sich derweil, da es zur Sache laut Leiter Jürgen Liebich keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, und nach Rückkopplung mit den Stadtjuristen an einem Münsteraner Urteil (Az. 2K 1372/10). Dieses erachtet einen Schlüssel von einem Stellplatz pro fünf Studenten-Appartements für rechtmäßig. Bei 44 Stellplätzen an der Bülowstraße und einem Schlüssel von 1 zu 2,7, so Liebich, erfülle man in Broich weit mehr als jene Pflicht. Ohnehin sei die Stellplatzfrage immer im konkreten Einzelfall zu prüfen, das habe die Fachverwaltung auch getan. Und da seien die Verkehrsverhältnisse im Umfeld der Broicher Mitte mehr als gut für die Ansiedlung eines Studentenwohnheims gemäß der aktuellen Planung.

Broicher Interessengemeinschaft hält Stellplätze für ausreichend

Die Broicher Interessengemeinschaft (BIG) weiß die Stadt derweil auf ihrer Seite. Ihr Vorsitzender Hans A. Wunder sagte am Montag: „Wir als BIG sind der Meinung, dass 44 Stellplätze mehr als ausreichend sind.“