Jetzt streiken die Erzieherinnen und Sozialarbeiter in der dritten Woche. Helfen sie dabei, dass die Stadt ihren Haushalt saniert bekommt? Denn schließlich zahlt die Kommune an die Streikenden keinen Lohn. Wie hoch die Personalkosten sind, die so bis heute eingespart worden sind, kann Stadtsprecher Volker Wiebels nicht sagen. „Das haben wir noch nicht ausgerechnet. Wir konzentrieren uns im Moment lieber darauf, dass die Notdienste in den Kitas funktionieren.“ Die Rechnung sei zudem kompliziert, denn es müsse jeder Streiktag einzeln angesehen werden. Die Zahl derer, die sich im Ausstand befinden variiere nämlich ständig. Manche Arbeitnehmer befänden sich im regulären Urlaub oder seien auch krank gemeldet, das müsse jeweils berücksichtigt werden. Trotzdem haben Experten bereits eine Faustformel gefunden, nach der eingesparten Personalkosten pro Tag zu berechnen seien: 120 Euro am Tag pro Erzieherin. Gestern haben 160 gestreikt. Die eingesparte Summe pro Tag würde dann also 19 200 Euro betragen. Rechnet man dies auf die 12 bisherigen Streiktage hoch, landet man bei 230 400 Euro.
Einbußen für Streikende
Und wie sieht es auf der anderen Seite aus? Denn auch wenn die Streikenden keinen Lohn bekommen, leben müssen sie ja auch. Sie beziehen Streikgeld von ihrer Gewerkschaft. „Eines muss klar gesagt werden: Niemand bekommt 100 Prozent vom Netto-Gehalt. Keiner, der streikt, hat am Ende des Monats sein normales Einkommen“, betont die Geschäftsführerein des Verdi-Bezirkes, Henrike Greven. Aber wie wird dieses Streikgeld berechnet? Die Richtlinie: Jedes Gewerkschaftsmitglied zahlt einen monatlichen Beitrag. Der wiederum hängt von der Lohnhöhe ab, er beträgt etwa ein Prozent. Das 2,5-Fache dieses Betrages werde etwa pro Streiktag berechnet, ausgezahlt wird mittlerweile wöchentlich. Allerdings muss auch ein zweiter Faktor beachtet werden: Das Streikgeld ist nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet: Während des Streiks fallen diese Abgaben für die Streikenden weg. Das Kuriose: Wer in einer hohen Steuerklasse ist, spart in diesem Fall also das meiste ein. Also diejenigen, die am meisten verdienen, bekommen auch am meisten zurück.
Schließlich gibt es einen Zuschuss, wenn der Nachwuchs mit auf der Lohnsteuerkarte steht. Für jedes Kind pro Tag 1,50 Euro.
Ein dritter Kostenfaktor: Ob die Kita-Gebühren den Eltern zurückgezahlt werden sollen, wird demnächst der Rat entscheiden (siehe Kasten). Das dritte Kindergartenjahr ist beitragsfrei für Eltern, es wird vom Land bezahlt. Werden diese Beträge nun vielleicht von der Kommune zurückgefordert? Es werde zwar die Versorgung überprüft, so das Familienministerium. Eine Rückzahlungsverpflichtung bestehe aber nicht.