Dümpten/Styrum. Neuer Masterplan Zentren und Einzelhandel. Die Stadt schafft damit ein besseres Steuerungsinstrument. Keine weitere Ausdehnung in Dümpten gewünscht.

Gegenüber dem Masterplan Zentren und Einzelhandel von 2008 hat sich die Zen­trenstruktur in mehreren Punkten im Bereich der Bezirksvertretung 2 verändert. Im Bereich Heifeskamp/Mannesmannallee sind neue, große Einheiten dazu gekommen. In den Ortszentren haben vertraute Geschäfte geschlossen. „Wir wollen nun den Ist-Zustand für die großen Standorte festschreiben und die kleinen Strukturen halten“, formulierte Felix Blasch, Abteilungsleiter im Stadtplanungsamt.

So ist der Bereich Steinkampstraße/Hauskampstraße nicht mehr als zentraler Versorgungsbereich eingestuft. Er erfülle heute nicht mehr die Voraussetzungen dafür, noch sei dessen Entwicklung für die Zukunft zu erwarten. „Es gab Versuche, mehr Geschäfte Richtung Bahnhof Styrum zu etablieren. Das hat nicht geklappt“, sagte Blasch. Stattdessen wird der Einzelhandelsstandort an der Steinkampstraße als Nahversorgungsstandort eingestuft – mit besonderer Bedeutung für die Nahversorgung im Süden Styrums. Das gilt auch für die Geschäfte an der Heidestraße. Mehr als die Eingruppierung „Nahversorgung“ ließen die Gerichte nicht mehr zu.

"Weil die Richter die konkreten Fehler benannt haben"

Der Einzelhandel an der Mannesmannallee verliert im neuen Masterplan den Status „Sonderstandort“. Ein Teil des ehemaligen Fachmarktstandortes gehört nun zum B-Zen­trum Mellinghofer Straße/Heifeskamp. „Der verbleibende Einzelhandel weist nicht die für ein Fachmarktgebiet notwendige Größenordnung auf.“

„Was sich im Vergleich zum alten Masterplan verändert?“, wollte Ralph Trucksess (CDU) wissen. Trotz Masterplans und Einleitung eines Bebauungsplanes konnte beispielsweise „an der Düsseldorfer Straße der Einzelhandel auf der grünen Wiese nicht verhindert werden konnte, da die Klage des Interessenten erfolgreich war“. Es sei dort nicht viel verändert worden, „weil die Richter die konkreten Fehler benannt haben“, erklärte Felix Blasch. Dies hätten die Stadtplaner jetzt abgestellt. „Nun wird zum Beispiel eine Schutzzone um die Nahversorger gezogen.“

Es sind auch andere Lösungen denkbar

Udo Windl (CDU) fragte nach dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle an der Mellinghofer Straße/Denkhauser Weg. Zusammen mit den angrenzenden Grabeländern werde dieses Areal als „Entwicklungsfläche in Betracht gezogen“. „Haben die Stadtplaner dafür an einen entsprechenden Bebauungsplan angedacht?“

Masterplan Zentren und Einzelhandel wird aktualisiert

Seit 2008 hat sich die Rechtsprechung zu Einzelhandelsvorhaben und -neubauten weiterentwickelt. Einige Urteile befassen sich mit Fragen der sachgerechten Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen. Dazu gehört auch das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 26.4.2013 zum Bebauungsplan „Düsseldorfer Straße / Alte Straße – Y 8“.

Außerdem hat sich die Einzelhandelssituation in Mülheim seit 2008 deutlich verändert, so dass jetzt eine Aktualisierung des Masterplans Zentren und Einzelhandel erforderlich ist.

Im Masterplan sind Strukturen nach Hauptzentrum, Stadtbezirks- und Stadtteilzentren festgelegt und einzeln abgegrenzt. Ferner wird die Liste der in Mülheim zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente bestimmt. Dazu gibt es Sonderstandorte – aufgeteilt in Hauptergänzungsstandort und Fachmarktgebiete. Abschließend sind Grundsätze für die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben formuliert.

„Was geschieht, wenn jemand einen Vorhaben- und Erschließungsplan an dieser Stelle verwirklichen möchte? Hält die Planungsverwaltung für diesen Fall Pläne bereit?“, hakte Petra Seidemann-Matschulla (CDU-Fraktionssprecherin), nach. Sie wollte auch wissen, welchen Einfluss Nachbargemeinden auf den Masterplan hätten und ob die Schutzzone auch dann gelte, wenn beispielsweise die Stadt Oberhausen an der Zechenbahn die Ansiedlung mehrerer Gewerbe plane.

„Falls die Stadt Oberhausen derartige Pläne verwirklichen will, muss sie die Stadt Mülheim daran beteiligen“, erläuterte Felix Blasch. Sollte danach keine Einigung erzielt werden können, bleibe zuletzt immer noch der Klageweg. Überdies müsse die Fläche der ehemaligen Tankstelle nicht zwingend für Einzelhandel frei gehalten werden, sondern dies stelle lediglich eine Option dar. Es seien auch andere Lösungen denkbar, meinte Blasch.