Mülheim. . Mit dem Ziel, sie auszurauben, lockten zwei junge Männer Jugendliche in eine Falle. Am Duisburger Landgericht fand nun die Verhandlung statt.
Ein mit einem schwarzen Tuch maskierter und einer Machete bewaffneter Räuber überfiel am 12. Januar auf einem Spielplatz an der Goebenstraße in Styrum zwei Jugendliche und deren 22-jährigen Begleiter. Tatsächlich war Letzterer ein Mittäter, auch wenn er scheinbar heldenhaft Widerstand leistete. Für die theaterreife Vorstellung gab es gestern vom Landgericht Duisburg mehrjährige Haftstrafen.
Gemeinsam einen Plan ausgeheckt
Die beiden 26 und 22 Jahre alten Mülheimer hatten gemeinsam den Plan ausgeheckt, die 15 und 16 Jahre alten Jugendlichen, für die der jüngere Angeklagte einen Drogenkauf vermitteln sollte, in eine Falle zu locken. Der 22-Jährige führte die Opfer deshalb vereinbarungsgemäß zu dem Spielplatz.
Die Komplizen hielten per SMS Kontakt, der Jüngere gab Regieanweisungen: „Wenn du die Machete ziehst, tue ich so, als wenn ich Angst hätte.“ Die hatten die Jugendlichen ohnehin und räumten ihre Taschen leer, in denen sich unter anderem, was die Räuber offenbar auch gewusst hatten, ein nagelneues hochwertiges Handy befand.
Nachdem der 26-Jährige die Beute eingesackt hatte, zog der 22-jährige Lockvogel ein Messer und brüllte den Täter an: „Hau ab und lass uns in Ruhe.“ Der 26-Jährige entschwand daraufhin, die Jugendlichen gingen kurz darauf zur Polizei. Die Komplizen verkauften das Handy schließlich und teilten sich die Beute.
Der vermeintliche Held war dennoch schnell in Verdacht geraten, etwas mit der Sache zu tun zu haben. Er hatte nämlich schon vorher die Warnung ausgesprochen, dass einer der Jungen „abgezogen“ werden solle. Um eine fünfjährige Mindeststrafe wegen besonders schweren Raubes kamen beide Angeklagten gestern nur aufgrund ihrer Aufklärungshilfe herum: Der 22-Jährige hatte zunächst den Namen des Räubers offenbart, der revanchierte sich, indem er den Jüngeren als Mittäter enttarnte.
Strafe in Entziehungsanstalt
Der 26-Jährige, dem die Richter auch zu Gute hielten, dass er sich bei den Opfern entschuldigte und eine Schadenswiedergutmachung anstrebt, wurde zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Drogensüchtige wird den größten Teil der Strafe in einer Entziehungsanstalt verbringen dürfen. Der 22-Jährige, in dessen Verurteilung eine ältere Geldstrafe einbezogen wurde, muss nun für drei Jahre und vier Monate hinter Gitter.