Mülheim. Drei junge Mülheimer hatten im Oktober 2014 zwei Jugendliche an der Saarner Kuppe beraubt.

Deutlich schneller als erwartet, fällte das Landgericht Duisburg am gestrigen zweiten Verhandlungstag ein Urteil gegen drei junge Mülheimer, die am 2. Oktober 2014 zwei Jugendliche auf einem Waldweg an der Saarner Kuppe beraubt hatten.

Nach der Tat waren die Ermittler zunächst von drei Geschädigten ausgegangen. Erst später stellte sich heraus, dass einer der Überfallenen in Wahrheit der Lockvogel gewesen war, der seine beiden Berufsschulfreunde in die Falle gelockt hatte. Die Geschädigten hatten von dem 18-Jährigen Drogen kaufen wollen. Der war gemeinsam mit seinen Mittätern auf die Idee gekommen, den beiden Käufern das Rauschgift und Bargeld nach dem Deal gleich wieder abzunehmen.

"Warnschuss-Arrest" für die Täter

Dazu führte er die Jugendlichen zu der Stelle, wo die maskierten und bewaffneten Komplizen warteten. Die Geschädigten hätten beim Anblick der mit Machete und Messer bewaffneten Täter gleich freiwillig ihre Taschen geleert, berichteten die Angeklagten, die vor der Jugendkammer Geständnisse abgelegt hatten. Entgegen der Absprache hatte einer der Täter auch ein 700 Euro teures Handy eingesteckt, was zu der Anzeige führte. Für die Drogen, so die Überlegung der Angeklagten, wären die Geschädigten wohl kaum zur Polizei gegangen.

Der einzige erwachsene Täter wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Auch die Strafe gegen die 18 und 20 Jahre alten Mittäter fiel gnädig aus: Sie kamen mit Jugendstrafen von 18 und 24 Monaten davon, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem müssen die Angeklagten für vier Wochen einen „Warnschuss-Arrest“ in einer Jugend-Arrestanstalt antreten.