Mülheim. Die Entscheidung ist gefallen. Jetzt müssen die Prioritäten bei den Investitionen neu sortiert werden. Aber woher kommen die 16 Millionen zum Erhalt der VHS?

Jetzt hat die Stadt noch ein finanzielles Problem: Das Rheinische Amt für Denkmalpflege stuft die VHS, die von 1976 bis 1979 in einem ersten Bauabschnitt an der Bergstraße realisiert wurde, für erhaltenswert ein. „Es ist unstrittig, dass es sich um ein Denkmal handelt“, sagt die für bei der in Pulheim ansässigen Fachbehörde für die Inventarisierung zuständige Abteilungsleiterin Helmtrud Köhren-Jansen gestern auf Anfrage der NRZ.

Ein Gutachten, in dem diese Entscheidung begründet wird, müsse noch erstellt werden. Die notwendigen Kriterien sieht sie aber erfüllt und zieht den Vergleich zur Fachhochschule in Köln-Deutz, die ebenfalls unter Schutz gestellt worden sei. In diesem Gutachten soll eine baugeschichtliche Einordnung erfolgen und Vergleich mit anderen Gebäuden aus der Zeit und des Architekten Dietmar Teich angestellt werden. Mit der Stadtverwaltung werde gerade das weitere Vorgehen erörtert.

Wirtschaftliche Möglichkeiten des Eigentümers

Zwei Wege sind möglich: Entweder könne die Behörde direkt eine vorläufige Unterschutzstellung nach Paragraph 4 beantragen und dann innerhalb von sechs Monaten das Gutachten nachreichen. So ist das Vorgehen, wenn Gefahr im Verzug ist. Oder sie trägt es erst in die Liste ein, sobald das Gutachten vorliegt. Köhren-Jansen weist aber auch darauf hin, dass es ein zweistufiges Verfahren gebe. In der ersten Stufe gehe es ausschließlich um die Bedeutung des Gebäudes – unabhängig von dessen baulichen Zustand, dem Renovierungsaufwand und den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Eigentümers.

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Das kann in der zweiten Stufe bedeutend werden, in der der Eigentümer, eine mögliche wirtschaftliche Überforderung geltend machen kann. Doch für die öffentliche Hand gelten hier andere Maßstäbe als für Private, das sagt auch Planungsamtsleiter Jürgen Liebich.

Hohe Betriebskosten bei der VHS

Die Prüfung der Denkmalwürdigkeit hatten Ende August die MBI im Zusammenhang mit der aussichtsreichen, aber letztlich gescheiterten Bewerbung um den Standort der Sparkassenakademie angeregt. Schon damals kam aus Pulheim ein erstes positives Signal hinsichtlich einer denkbaren Unterschutzstellung. Damals wurde bereits ein Abrissantrag gestellt, der im Planungsamt zunächst auf Eis gelegt wurde. Eine Genehmigung wäre jetzt nur noch theoretisch möglich. In Politik und Verwaltung wollten viele nicht so recht an eine Denkmalwürdigkeit glauben, da man die VHS nicht für ein herausragendes, sondern eher für ein typisches Beispiel jener Betonbauweise der 70er Jahre hielt. Sonst müssten zahlreiche Schulen unter Schutz gestellt werden.

Das Kernproblem der Stadt ist aber ein finanzielles: Woher sollen die 16 Millionen Euro kommen, die für die Sanierung des Gebäudes, die Erfüllung der Brandschutzauflagen, die energetische Ertüchtigung und die Auflagen der Trinkwasserverordnung nötig sind? Von den damaligen Wettbewerbs-Kritikern wurden die Kosten immer wieder pauschal als zu hoch gegriffen kritisiert. Beim Wennmann-Bad dagegen kommt die Sanierung dagegen scheibchenweise, wo grundlegendes Handeln angemahnt wird. In der zweiten Jahreshälfte wird wieder eine Brandschau in der VHS erwartet, bei der auch mit Auflagen zu rechnen ist.

Nun wird die Politik um die Priorität der knappen Gelder ringen müssen. Bislang hatten die Schulen oberste Priorität, gefolgt von Kunstmuseum und den Bädern. Die Mittel für den Straßenbau wurden bereits gekürzt. Bei der VHS kommen noch hohe Betriebskosten hinzu, da der Bau mit seinen großzügigen offenen Kommunikationsflächen nicht den zeitgemäßen Erfordernissen entspricht.