Mülheim. Immer mehr Schuldner haben mehrere Gläubiger, bilanziert die Schuldnerberatung der Awo in Mülheim. Arbeitslosigkeit, Scheidung, und Krankheit sind die häufigsten Ursachen, die Menschen nicht nur emotional, sondern auch finanziell aus der Bahn werfen.
Die Zahl der Menschen, die mit einem Schuldenproblem Rat bei der Arbeiterwohlfahrt Rat gesucht haben, ist 2014 nicht gestiegen. Das ist die positive Nachricht in der Bilanz, die Carsten Welp, Leiter der Schuldnerberatung, für das vergangene Jahr ziehen kann. Und auch die Fallzahlen sind, wenn auch gering, um acht, auf 1362 Schuldner im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Allerdings stieg die Zahl der Erstberatungen von 817 auf 857. Tendenz weiter steigend. Denn bereits im ersten Quartal 2015 verzeichnet die Schuldnerberatung der Awo an der Bahnstraße 244 Erstkontakte mit Menschen, die in der Schuldenfalle stecken. Sollte sich dieser Trend im gleichen Maße fortsetzen, würde das einen deutlichen Anstieg der Erstkontakte bedeuten.
„In den letzten zehn Jahren bewegen wir uns eigentlich immer in einer Größenordnung von rund 1300 Klienten. Allerdings stellen wir fest, dass die Beratungsfälle komplexer werden, weil viele Schuldner heute nicht nur einen, sondern gleich mehrere Gläubiger bedienen müssen und darüber hinaus meistens nicht nur ein Schuldenproblem mitbringen“, erklärt Welp die Herausforderungen der Beratungspraxis.
Schulden können viele Ursachen haben
Arbeitslosigkeit, Scheidung, und Krankheit sind die häufigsten Ursachen, die Menschen nicht nur emotional, sondern auch finanziell aus der Bahn werfen. Hinzu kommen vor allem junge Menschen, denen ihre Handy-Verträge und Internet-Einkäufe über den Kopf gewachsen sind oder Rentner, die mit dem Ruhestand einen Einkommensverlust verkraften müssen, der sie mit Blick auf ihre Lebenshaltungskosten ins Minus bringt.
„Zu niedrigen Einkommen, die zu geringe Renten nach sich ziehen. Das wird immer schlimmer“, prognostiziert Awo-Chef Fink eine zunehmende Altersarmut, an der auch der neue gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde nicht wirklich etwas ändert.
Schuldenberatung ist kostenlos
„Wenn eine Familie mit zwei Kindern monatlich mit 1200 Euro auskommen, aber 800 Euro Miete zahlen muss, ist die Schuldenfalle nicht weit“, weiß der Leiter der Schuldnerberatung, deren Unterstützung für die Klienten kostenlos ist.
„Dennoch kommen viele viel zu spät zu uns und bringen dann oft einen Schuhkarton voller ungeöffneter Rechnungen mit“, berichtet Welp. Dann kommen oft erst mal die inzwischen fünf ehrenamtlichen Mitarbeiter der Schuldnerberatung zum Einsatz. Die Pensionäre bringen ihre beruflichen Kenntnisse als Hauswirtschafterin, Justizbeamter oder Bankkaufmann ein, um mit den Klienten eine individuelle Schuldenübersicht zu erstellen und so die hauptamtlichen Berater zu entlasten.
Privatinsolvenz als letzte Hilfsmöglichkeit
Besser helfen können Welp und seine Kolleginnen, wenn Klienten schon dann in die offenen Sprechstunden der Awo-Schuldnerberatung kommen, wenn sich zum Beispiel durch eine drohende Arbeitslosigkeit Schuldenprobleme anbahnen und man vorbeugend mit Gläubigern in Kontakt treten und zum Beispiel Ratenzahlungen vereinbaren kann. „Je früher die Leute zu uns kommen, desto besser“, appelliert Welp.
Allerdings muss er einräumen, dass es dem Schuldnerberatungsteam 2014 nur in vier Fällen gelungen ist, eine private Insolvenz durch eine ausgerichtliche Vereinbarung mit Gläubigern abzuwenden. In 131 Fällen blieb den Schuldnern der Antrag auf private Insolvenz nicht erspart. Wer diesen Weg geht, muss sich für sechs Jahre dazu verpflichten, keine neuen Schulden zu machen, bezahlte Arbeit zu finden und kontinuierlich einen Teil seines Einkommens in den Schuldendienst fließen zu lassen.
Die Pfändungsgrenze des Einkommens, über das eine alleinstehende Person in der privaten Insolvenz monatlich verfügen kann, liegt bei 1049 Euro. Diese Grenze steigt allerdings an, wenn Schuldner in der privaten Insolvenz unterhaltspflichtig sind. „Seit 2014 gibt es auch die Möglichkeit einer auf drei Jahre verkürzten Privatinsolvenz. Diese Variante kommt aber nur für wenige Betroffene in Frage, weil man innerhalb dieser verkürzten Insolvenzzeit, mindestens 35 Prozent seiner Schulden abtragen muss, um anschließend schuldenfrei zu sein“, erklärt Schuldnerberater Carsten Welp.