Mülheim/Ruhr. . Die Wasserqualität lässt das Bad in der Ruhr zu. Jetzt drängt die Politik auch den Weg ganz praktisch frei zu geben. Aber es gibt rechtliche Hürden. Wer haftet?

Bei der derzeitigen Witterung käme wohl niemand auf die Idee, in die Ruhr zu hüpfen. Aber die nächsten Sonnentage kommen bestimmt und dann ist ein erquickendes Bad wohltuend. Bislang allerdings stehen am Ruhrstrand Verbotsschilder, die allerdings weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart eine abschreckende Wirkung gehabt haben. Sie sollen jetzt nach dem Willen der Politik entfernt werden. Das Baden soll auch offiziell gestattet werden.

In den Gremien war das Baden in der Ruhr inzwischen wiederholt Thema. Gesundheitliche Bedenken ob der Wasserqualität sind inzwischen ausgeräumt, es geht eigentlich nur noch um rechtliche Fragen, die in Deutschland immer etwas schwieriger sind als andernorts. Wer haftet, wenn etwas passiert? Reicht es, ein Schild aufzustellen, das klar signalisiert: Baden auf eigene Gefahr? In wie weit ist die Stadt in der Verkehrssicherungspflicht und wie lässt sich ein Badebetrieb organisieren?

DLRG würde helfen

Da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Letztlich wird es auch eine Frage des Geldes sein. Werner Oesterwind, der nicht nur sportpolitischer Sprecher der CDU, sondern auch Vorsitzender der DLRG ist, signalisiert auf Anfrage der Redaktion eine Intensivierung der Aktivitäten, „im Rahmen unserer ehrenamtlichen Möglichkeiten“, heißt es mit Nachdruck. Da die Lebensretter alle einer Beschäftigung nachgehen, wäre das Engagement auf das Wochenende begrenzt. Bei schönem Wetter könnte die DLRG dann ihre Patrouille-Fahrten ausdehnen. Was darüber hinausgehe, würde dann wohl richtig kosten, unabhängig davon, wer damit beauftragt wird.

Der Sportausschuss beauftragte die Verwaltung jedenfalls vor Beginn der Badesaison die Bevölkerung durch Karten und Schilder davon zu informieren, wo Schwimmen in der Ruhr möglich ist.

Ausgangspunkt dafür war das Projekt "Sichere Ruhr" unter Federführung des Instituts IWW und des Ruhrverbandes. Das Gesundheitsamt hatte zwischen Mai und September 2014 zehn Wasserproben aus der Ruhr entnommen und eine ausreichende Qualität, die den Anforderungen der Richtlinien der Badegewässerverordnung entspricht, festgestellt. Das rechnerische Risiko an einem Durchfallerreger zu erkranken wurde auf etwa zwei bis drei Prozent ermittelt. Weitere Krankheitserreger wurden nicht festgestellt. Damit sei zumindest eine ausreichende Wasserqualität gegeben, die ein weiteres generelles Badeverbot in der Ruhr nicht rechtfertige.