Mülheim-Saarn. . Nach dem Abriss der Christuskirche werden nur Ein- oder Zweifamilienhäuser im künftigen Neubaugebiet am Schneisberg erlaubt sein.
Das Bebauungsplanverfahren für den Lindenhof kann demnächst beginnen. Was und wie im Bereich Schneisberg und Waldbleeke nach dem Abriss der Christuskirche gebaut werden darf, dazu wird es im April oder Mai eine Bürgerbeteiligung geben. Das beschlossen jetzt die Mitglieder der Bezirksvertretung 3 während einer Sondersitzung.
Vor knapp einem Monat wollten einige Mitglieder des Vorortparlamentes Änderungswünsche, Peter Jansen (CDU) hätte das Verfahren am liebsten gekippt: „Wir brauchen das dort nicht“, hatte er da den Stadtplanern zugerufen. Aber der Planungsausschuss stimmte für Baubegrenzungen und wies damit die Bezirksvertreter – korrekt nach Gemeindeordnung – in die Schranken.
Auch eine durchgehende Riegelbebauung zur Hauptverkehrsstraße gibt es nicht
Nur Ein- oder Zweifamilienhäuser werden im zukünftigen Neubaugebiet am Schneisberg erlaubt sein – mit einer, maximal zwei Wohneinheiten, wie es in der Bezirksvertretung 3 hieß. Auch eine durchgehende Riegelbebauung, wie sie bereits von einem Investor angedacht war, soll es zur Hauptverkehrsstraße hin nicht geben. Diese Grenzen soll der neue Bebauungsplan klar festlegen, da sind sich die Stadtplaner einig.
In der evangelischen Kirchengemeinde Broich-Saarn, der Eigentümerin der Fläche, scheinen diese Begrenzungen nicht überall Unterstützung zu finden. Sonst hätte Bezirksvertreter Peter Jansen, ebenfalls Mitglied des Presbyteriums, in der Februarsitzung nicht so vehement gegen den Bebauungsplan gesprochen. Dabei soll der Bebauungsplan nur „dem möglichen Wildwuchs beim Bauen vorbeugen“, betonen die Stadtplaner. Denn in dem Gebiet gilt § 34 des Baugesetzbuches, der mehr Höhen und Breiten zulässt, als es in die Nachbarschaft passen könnte – wenn Investoren das einklagen.
Bestandsschutz für Kindergarten
Klagen gegen den bestehenden Kindergarten können neue Nachbarn übrigens nicht mehr. Der neue Bebauungsplan garantiert der Kinderbetreuungsstätte Bestandsschutz, auch was das Spielen der Kleinen draußen auf der Wiese an der Waldbleeke betrifft. Demnächst können Anlieger, wenn sie wollen, dagegen ihre Einwände einbringen oder Verbesserungsvorschläge machen.