Saarn. .
Mit „Die Schöpfung“, dem dreiteiligen Oratorium von Joseph Haydn, verabschiedet sich die evangelische Gemeinde Broich-Saarn am letzten Maisonntag von der Christuskirche. Danach wird das Gotteshaus an der Waldbleeke entweiht und samt Gemeindezentrum abgerissen. Nur der Kindergarten bleibt in der Nachbarschaft. Damit dieser Bestandsrecht an seiner angestammten Stelle behält, hat der Planungsausschuss jetzt die Einleitung des passenden Bebauungsplanverfahrens mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung beschlossen.
Nach dem Abbruch der aufzugebenden Gebäude soll dort eine Wohnbebauung entstehen, „weil bereits die umliegende Nachbarschaft durch Wohnnutzungen dominiert wird“, begründen es die Mitarbeiter des Planungsamtes. Der Siedlungscharakter solle mit dem Bebauungsplan erhalten bleiben und festgeschrieben werden.
Während der Planungsausschuss dieses Ansinnen der Stadtplaner bestätigte, wollte die Mehrheit in der Bezirksvertretung 3, den Einleitungsbeschluss verschieben. „Die Gemeinde hat von dem Bebauungsplanverfahren nichts gewusst. Mit dem Investor ist alles so vorbereitet, dass auch nach Paragraf 34 gebaut werden kann“, erklärte dazu Peter Jansen (CDU).
Er selbst ist auch Presbyteriumsmitglied der evangelischen Gemeinde. „Der Kindergarten besteht seit 50 Jahren und die Gemeinde hat dort einen sechsstelligen Betrag investiert. Die Stadt kann sich das Geld für ein Bebauungsplanverfahren sparen. Das brauchen wir dort nicht“, betonte Peter Jansen. Der Investor halte sich an die Regelungen.
„Die Bauvoranfrage eines Investors ist im Baudezernat noch nicht beschieden. Es hat auch keine festen Zusagen gegeben“, betonte Klaus Beisiegel, Leiter des Referates Umwelt, Planen und Bauen. Das Planverfahren sei „ja dazu da, dass sich die Nachbarschaft beteiligen kann und viele Meinungen gehört werden“, erläuterte Beisiegel den Verfahrensablauf.
Das Abstimmungsergebnis der Ortspolitiker ist jedoch nicht bindend, weil der Planungsausschuss die höhere Instanz darstellt. Darum wird das ordentliche Planverfahren nun gestartet.
Das bedeutet: Weil das Plangebiet „überwiegend von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern und hohen Freiflächenanteilen geprägt wird, soll dieser Gebietscharakter“ auf der zukünftigen Baufläche bestehen bleiben. Der Bebauungsplan setzt dort Einzel- und Doppelhäuser fest. Die Kindertagesstätte „soll weiter genutzt und planungsrechtlich gesichert werden“, weshalb dieses Grundstück zur „Fläche für Gemeinbedarf“ wird. Die überbaubare Fläche entspricht dem aktuellen Gebäude.
Zum Beschluss gehört ebenfalls die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Pläne werden demnächst vier Wochen lang ausgelegt, Nachbarn können Anregungen geben. Eine Bürgerversammlung wird es ebenfalls geben.
Erhält dieser Bebauungsplan Rechtskraft, wird die Schöpfung neuer Häuser klar geregelt sein.