Mülheim. . Der Islamische Integrations- und Kulturverein in Mülheim hat sein Bauprojekt gestoppt. Die Gemeinde trifft sich vorerst im Nachbarhaus .

Erst verhinderte die Klage von drei Anwohnern den Bau der Moschee an der Hohen Straße, jetzt fehlt es dem Islamischen Integrations- und Kulturverein (IKV) an Geld. Bagger haben das Gelände fast freigeräumt. Wann auf dem Grundstück an der Ecke zur Steinkampstraße weitergebaut werden kann, sei derzeit überhaupt nicht voraussagbar, erklärte Fatih Gügen, Berater der Gemeinde.

„Die Gemeinde hat seit zwei Jahren keine Räume, seit sie ihr ehemaliges Domizil an der Moritzstraße verlassen hat. Das ist ein langer Zeitraum, der hat sie finanziell in Mitleidenschaft gezogen“, fügt Fatih Gügen hinzu. Der fehlende Treffpunkt und dadurch bedingt das Fehlen an Gemeindeaktivitäten habe zu einer Abnahme der Mitgliederzahl und vor allem auch des Spendenaufkommens geführt. „So ist es zu der misslichen Lage gekommen. Vorher war die finanzielle Situation ganz anders.“

Gemeindezentrum in benachbartem Mehrfamilienhaus

Das Neubauprojekt für das Moscheezentrum ist deshalb vorerst auf Eis gelegt. Die Gemeinde habe aber das benachbarte Mehrfamilienhaus gekauft, richte es gerade her und wolle drei Wohneinheiten nutzen, um dort vorübergehend ein Gemeindezentrum einzurichten. Realisiert werden soll der Moscheeneubau auf dem Eckgrundstück aber trotzdem noch, sobald wieder genug Geld da ist.

Um das Bauprojekt hatte es in der Vergangenheit einigen Wirbel gegeben. Anwohner hatten sich dagegen gewehrt, drei von ihnen hatten 2012 dann gegen die Baugenehmigung geklagt – mit der Begründung, das eine Moschee vor Ort Verkehrsprobleme schaffe – unter anderem deshalb, weil viel zu wenig Stellplätze eingeplant seien.

Ansiedlung einer Moschee an dieser Stelle zulässig

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im November 2013 entschieden, dass die Ansiedlung einer Moschee (mit etwa 1500 Quadratmetern Nutzfläche) an dieser Stelle grundsätzlich zulässig sei und damit die Auffassung der Stadt Mülheim bestätigt. Festgelegt wurde, dass die Einrichtung an der Steinkamp-/Ecke Hohe Straße nur zwischen 7 und 22 Uhr genutzt werden darf und die Besucherzahl auf 200 beschränkt bleibt.

Der Antrag der Kläger auf Berufung vor dem Oberlandesgericht wurde im Herbst 2014 abgewiesen. Demnach hätten die Bauarbeiten, die vor über zwei Jahren gestartet worden waren, nun eigentlich fortgeführt werden können. Jetzt wird erst im Nebenhaus renoviert.