Mülheim. . Die motorisierten Gehhilfen zu transportieren sei laut einer Studie zu gefährlich. Behinderten-Vertreter wie Alfred Beyer hätten sich andere Lösungen gewünscht.
Für Fahrer von E-Scootern bleiben Bus- und Bahntüren verschlossen. Ab sofort verbannen die Mülheimer und Essener Verkehrsgesellschaften MVG und EVAG die elektronischen Wägelchen aus ihren Fahrzeugen. Für Behindertenvertreter bedeutet das einen Rückschritt auf dem Weg zum barrierefreien Ausbau des ÖPNV.
Elektro-Scooter sind motorbetriebene Wägelchen, meist auf vier Rädern unterwegs, ausgestattet mit einem Sitz, einem Lenker und oft auch mit einem Einkaufskorb. „Es gibt diese Scooter in vielen unterschiedlichen Größen und Gewichtsklassen“, erklärt Alfred Beyer, Vorsitzender der Mülheimer Arbeitsgemeinschaft der in der Behindertenarbeit tätigen Vereinigungen (AGB). E-Scooter sind also nicht zu verwechseln mit E-Rollstühlen, die deutlich schwerer sind. Ein entsprechendes Verbot dieser Gehhilfen in Bussen und Bahnen hält Beyer für eine Ausgrenzung gehbehinderter Bürger.
Vorfall in Essen
Die Entscheidung zum Verbot stützt die MVG auf ein Gutachten des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Dieses komme zu dem Schluss, dass „E-Scooter aufgrund ihrer Größe, ihrer Standfestigkeit und ihres Gewichtes bei Gefahrbremsungen zur Gefahr für Fahrgäste und die Nutzer selbst werden“ können. Dass E-Scooter tatsächlich die Sicherheit der Fahrgäste gefährden könnten, zeigt ein entsprechender Vorfall aus der Nachbarstadt Essen. Dort hatte es vor einigen Tagen einen Unfall in der Linie 166 gegeben. Ein im Bus abgestellter Scooter kippte in einer Kurve um, so dass der Fahrgast zu Boden stürzte. Glücklicherweise wurde er nur leicht verletzt.
E-Rollis und andere Rollstühle fahren weiterhin mit
MVG und EVAG weisen darauf hin, dass „Rollatoren, Rollstühle, Faltrollstühle und E-Rollis weiterhin befördert werden.“ Dass die Mobilität für Menschen mit Handicap durch diese Entscheidung eingeschränkt werde, bedauern die Verkehrsunternehmen.
Weitere Infos zur Barrierefreiheit bietet die MVG im Netz unter 451-2555.
Alfred Beyer hält das VDV-Gutachten jedoch für problematisch, da es keine Lösungsansätze für die Praxis enthalte. Er ärgert sich, „dass die Verkehrsgesellschaften das Gutachten nun als Steilvorlage für ein Verbot nutzen“. Er würde sich einheitliche Regelungen im ÖPNV wünschen, die Barrierefreiheit fördern, statt sie abzubauen. Denn selbst die bereits vorhandenen Rampen in den Bussen seien ein Problem. Beim Ausklappen der Rampe wird viel Platz benötigt. Wenn der Bus voll ist, gebe es kaum die Möglichkeit mit einem Rollstuhl einzusteigen, „die meisten Fahrer öffnen dann gar nicht erst die Tür“. Das Ein- und Aussteigen mit einem E-Scooter könne zwar problematisch sein, dennoch bedeute das generelle Verbot eine Ausgrenzung von Menschen, die auf die Gehhilfe angewiesen sind. Und die besagten E-Scooter, so Beyer, könnten in Zukunft häufiger über die Straßen rollen, denn: „Viele Krankenkassen genehmigen – je nach Behinderung des Betroffenen – eher E-Scooter als E-Rollstühle, da diese deutlich günstiger sind.“