Neukirchen-Vluyn. Stadt und Politik in Neukirchen-Vluyn sind bemüht, das Problem-Hochhaus am Vluyner Nordring 59 abreißen zu lassen. Woran es momentan noch hakt.
Das Hochhaus am Vluyner Nordring 59 steht immer noch. In voller schäbiger Schönheit. Aber: Die Stadt hat im Zuge einer Ersatzvornahme das Gelände abriegeln lassen, damit sich keine unbefugten Personen Zutritt zum Gebäude verschaffen können. Und noch etwas steht nunmehr in Kürze an.
Dabei geht es um das Vorkaufsrecht der Stadt. Der Termin für einen Gütetermin bei der Baulandkammer Düsseldorf ist mehrfach verschoben worden. Ursprünglich sollte es dort im Frühjahr ein erstes juristisches Aufeinandertreffen von Stadt und W&L geben. Im Herbst 2021 hatte die Stadt ihr Vorkaufsrecht geltend gemacht und gemäß des gutachterlich festgelegten Verkehrswertes einen Euro für das Gebäude geboten. Das Unternehmen W&L, das die Immobilie ebenfalls erwerben wollte, hat daraufhin Klage eingereicht.
Der Termin in Düsseldorf ist Ende November
Nun ist ein neuer Termin bei der Baulandkammer für Ende November avisiert. Er rechne nicht damit, dass die beiden Parteien mit einem Ergebnis aus diesem Gütetermin kommen, sagte der Technische Beigeordnete Ulrich Geilmann auf NRZ-Anfrage. Es gebe da sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen; der Richter werde „bestimmte Hinweise“ geben. Je nachdem, wie die Vorkaufsfrage beantwortet wird, ist mit weiteren Rechtsmitteln zu rechnen. Folglich ist kein schnelles Ergebnis zu erwarten.
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Parallel dazu befasst sich die Politik wieder mit dem Quartier. Der Fachausschuss für Stadtentwicklung hat für kommende Woche das Thema Sanierungssatzung auf dem Tisch und muss über eine Änderung entscheiden. Denn: Das in Rede stehende Gebiet soll kleiner gefasst werden.
Außen vor sollen private Gebäude bleiben, die angesichts ihres Alters nicht energetisch optimiert waren. Für diese Immobilien gebe es andere Fördermöglichkeiten. Geilmann: „Die zweite Frage ist hier die der Optimierung des Umfeldes.“
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Ebenfalls herausgenommen werden sollen die Gebäude, die der Peach Property Group gehören. Gemessen an deren Aussagen habe Peach gemacht, was angekündigt worden sei, sagt Geilmann: Die Wohnungen seien wohnfähig gemacht worden. Vielleicht nur nicht so umfassend und schnell, wie es manche erwartet haben. Einzig an der Humboldtstraße 6 - 10 stehen noch Sanierungen an. Insofern könne man das Normkontrollverfahren ruhen lassen. „Die Errichtung von Spielplätzen und dergleichen kann man auch über einen städtebaulichen Vertrag regeln“, erklärt der Technische Beigeordnete.
Das Hochhaus ist das eigentliche Problem
Bleibt – als Punkt 3 – der eigentliche Anlass, aufgrund dessen seinerzeit die Sanierungssatzung beschlossen worden ist: der Vluyner Nordring 59 mitsamt Nebengebäuden und Tiefgarage. Mit dem Vorgehen habe man jetzt die Fokussierung auf das eigentliche Problem, unterstreicht Geilmann.
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Hier bleiben der Stadt neben dem Vorkaufsrecht durch die Sanierungssatzung verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise könne die Politik ein Abriss- oder ein Modernisierungsgebot erwirken. Geilmann: „Bisher gehe ich davon aus, dass ein Abriss weiterhin die Zielsetzung der Politik ist.“ Er gibt aber auch zu bedenken, dass ein solches städtebauliches Gebot gut durchdacht sein muss. Alle weiteren Überlegungen einer sogenannten Bauleitplanung schließen sich an. So auch die Frage, wie es auf der Fläche weitergehen soll.