Moers. Kommt das Cannabis-Gesetz, muss Moers mehr kontrollieren. Wo Verbotszonen geplant sind und wieso ein Shop sofort Produkte mit THC anbieten würde.
Das geplante Cannabisgesetz der Bundesregierung hat auch Auswirkungen auf Moers. Rund um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentliche Sportstätten darf Cannabis in einem Kreis von 200 Metern nicht konsumiert werden. So sehen es die Regelungen vor – die Kontrolle ist den Kommunen überlassen.
Wird der Entwurf des „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ (Gesundheitsministerium) verabschiedet, dürfen Erwachsene bis zu drei Hanfpflanzen zum Eigenkonsum anbauen. Bis zu 500 Mitglieder so genannter Anbauvereinigungen können Cannabis anbauen und zum Eigenkonsum an Mitglieder weitergeben.
- Mehr Nachrichten aus der Region:
- Moers: Brand auf der Moerser Kirmes – während des Feuerwerks
- Kamp-Lintfort: Neues Gerät im Kalisto: Was diese Schaukel so einmalig macht
- Neukirchen-Vluyn: Das zeichnet Unternehmer des Jahres aus
In Moers hatte 2021 die damalige Mehrheit im Rat aus SPD, Grünen, Grafschaftern, Linken und der Partei beschlossen, sich an einem Modellversuch zur Legalisierung von Cannabis zu beteiligen. Nachdem die Bundesopiumstelle in Bonn ablehnte, wurde das Vorhaben verworfen.
Absichten der Politik, sich jetzt an neuen Modellversuchen zu beteiligen, sind im Rathaus zurzeit nicht bekannt. Kommt das Gesetz, werde man in den Verbotszonen kontrollieren, Verstöße würden als Ordnungswidrigkeit geahndet, sagte Stadtpressesprecher Klaus Jancyzk am Mittwoch.
Auch interessant
Eine Geschäftsinhaberin aus Moers begrüßt die Cannabis-Legalisierung: „Ich finde es super, dass das Thema jetzt entkriminalisiert wird, so machen wir es sicherer“, sagte sie am Mittwoch auf NRZ-Anfrage. Ohne ein solches Gesetz würden sich vor allem junge Erwachsene Cannabis weiterhin „an der Ecke“ besorgen.
Sie ist Geschäftsführerin eines Geschäftes in Moers. Neben vielen anderen Angeboten, die nichts mit Cannabis zu tun haben, bietet sie das derzeit frei verkäufliche Cannabidiol (CBD) als Öl oder Blüten an. CBD wird auch aus der Hanfpflanze gewonnen, hat aber im Gegensatz zu Tetrahydrocannabinol (THC) keine berauschende Wirkung.
Auch interessant
Verbraucherschützer warnen laut Medienberichten vor CBD-Produkten. Sie berichtet gleichwohl von großem Interesse bei ihren Kundinnen und Kunden: „Das Interesse läuft querbeet. Es gibt Leute, die von THC weg möchten, Leute, die Entspannung suchen und Leute, die es schmerzlindernd oder bei Angststörungen einsetzen.“
Sie will jedoch keine „Anbauvereinigung“ gründen. Sollte sich die Gesetzeslage jedoch so ändern, dass THC-haltiges Cannabis verkauft werden kann, würde sie ihr Angebot entsprechend erweitern. Eine solche Regelung ist im aktuellen Entwurf der Bundesregierung nicht enthalten.