Bochum/Herne. . Anfang des Jahres hat ein 36-jähriger Herner einen Drogendealer mit 14 Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Dafür musste er sich nun vor dem Schwurgericht in Bochum verantworten. Das Ergebnis: Bestraft wurde er für die Tat nicht.

Erst gab es Streit, dann floss Blut: Vor zehn Monaten hat ein 36-jähriger Herner einen befreundeten Drogendealer mit 14 Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Bestraft wurde er dafür aber nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Bluttat zwar noch als versuchten Totschlag angeklagt, die Richter entschieden jetzt aber auf Notwehr. Es war der 15. Februar, als das Drama begann: Täter und Opfer kannten sich schon lange, ihre Leidenschaft war das Marihuana. Der Angeklagte rauchte, sein Bekannter sorgte für Nachschub.

Einmal pro Monat tauchte der 36-Jährige an der Tür seines Dealers auf, kaufte rund sechs Gramm für 50 Euro. Diesmal war es jedoch zu Unstimmigkeiten gekommen. Der Angeklagte hatte zwar zehn Euro dabei, dafür wollte ihm sein Bekannter allerdings keine Drogen aushändigen: „Für so wenig Geld gibt es nichts.“

Zum Messer gegriffen

So oder so ähnlich soll er sich damals geäußert haben. Die zehn Euro nahm er dem Angeklagten dann aber trotzdem ab – angeblich als Bearbeitungsgebühr. Kurz darauf überschlugen sich die Ereignisse. Der Angeklagte forderte sein Geld zurück, drohte, den Rauschgifthändler bei der Polizei zu verraten. Laut Urteil sah der Dealer daraufhin Rot, griff zu einem Messer und stürmte nach vorn. Im anschließenden Gerangel war ihm das Messer dann jedoch aus der Hand geglitten.

Das ließ sich der Angeklagte nicht entgehen. Als er mit einer anderen Waffe erneut angegriffen wurde, griff er nach dem Messer und stach selbst immer wieder zu. Sein Glück: Das Opfer überlebte. Komplett straffrei kam der 36-Jährige trotz der Notwehr-Situation nicht davon. Die Richter verhängten zehn Monate Haft auf Bewährung wegen Drogenbesitzes und Diebstahls.