Wegen gefährlicher Körperverletzung
Nach einem Messerstich in die Lunge eines 29-jährigen Mannes ist jetzt ein 20-jähriger Herner vom Bochumer Landgericht zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Der Tat vom Abend des 29. Dezember 2006 in Sodingen war ein Streit um angeblich zu schnelles Fahren in einer Tempo 30-Zone vorangegangen. Der 29-Jährige, damals als Fußgänger unterwegs und alkoholisiert, hatte dem Autofahrer angeblich provokante Worte hinterhergerufen, so dass dieser anhielt und ausstieg. Schnell kam es zu einer massiven Schlägerei mit weiteren Bekannten des Autofahrers. In diesem Tumult stach dann der 20-Jährige dem Fußgänger in den Rücken. Er verfolgte den Messerstecher noch kurz, brach dann aber lebensgefährlich verletzt zusammen.
Angeklagt war versuchter Totschlag. Weil er aber von seinem deutlich noch lebenden Opfer abgelassen hatte, obwohl er noch hätte weiter zustechen können, wurde er jetzt nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
In die Strafe flossen auch eine weitere Körperverletzung vom Mai 2007 mit ein sowie sehr viele Autoaufbrüche: 19 Fälle in einer einzigen Nacht (15. Mai) in Herne. B.Ki.