Herne. . Der jüngsten Erfolgsgeschichte um die Vermarktung des Gewerbeparks Hibernia drohen womöglich Kratzer. Wie Montag am Bochumer Landgericht bekannt wurde, könnte auf Entwickler Uwe Kappel eine unbequeme Nachzahlung zukommen. Ein Maklerunternehmen pocht auf knapp 180.000 Euro Vermittler-Provision.

Hintergrund für die Zivilklage gegen die Kappel Grundstücks & Verwaltungs GmbH ist die Ansiedlung des Hibernia-Mieters Noba Verbandmittel aus Wetter. Im Dezember 2012 hatte Uwe Kappel mit Noba stolz den ersten neuen Mieter für das jahrelang brach liegende, frühere Graf-Gelände zwischen Holsterhauser- und Koniner Straße präsentiert. Inzwischen ist die rund 12.000 Quadratmeter große Noba-Lagerhalle errichtet. Die Streitfrage heißt jetzt: Wie ist der Kontakt zwischen Vermarkter und Erstmieter zustande gekommen?

Während das Maklerunternehmen (BNP Paribas Real Estate GmbH) klar auf sich verweist, beruft sich Kappel auf einen Schulfreund. Dass es im Mai 2012 Gespräche mit dem BNP-Mitarbeiter gegeben hat, will Kappel gar nicht bestreiten („Makler dienen einem immer mal Geschäfte an und ich bin ja kein Ignorant“).

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Allerdings habe er da schon knapp drei Wochen lang Kontakt zu Noba gehabt. Und zwar über einen befreundeten Bauunternehmer. Das könne er durch entsprechenden E-Mail-Verkehr beweisen. Der BNP-Makler sei weder auf ihn zugekommen noch habe er selbst jemals irgendwelche Honorarangebote gemachte, um den Streit zu beenden.

(Noch) keine Einigung

Das klagende Unternehmen und sein Anwalt Andreas Doerenkamp halten diese Version jedoch für „sehr merkwürdig“. Sie verweisen auf ein Bestätigungsfax vom 15. Mai 2012, in der der BNP-Makler der Kappel GmbH – im Nachgang zu zwei Vermittlungstelefonaten – nicht nur den Namen des Interessenten Noba, sondern auch noch einmal ausdrücklich die vereinbarten Provisionskonditionen (drei Monatsmieten) mitgeteilt habe. Doerenkamp: „Da fragt man sich doch, warum nach dem Fax komplett Funkstille herrschte. Wenn man doch angeblich schon mit Noba Kontakt hatte, hätten hier doch spätestens alle Alarmglocken angehen müssen.“

Eine gütliche Einigung vor Gericht scheiterte. BNP signalisierte Verhandlungsbereitschaft, die im Raum stehende Gesamtforderung (besagte 180.000 Euro) auf etwa 100.000 Euro zu reduzieren. Kappel lehnt das ab: „100.000 Euro dafür, dass ich den Namen schon vorher kannte? Nie!“.