Düsseldorf/Herne. . Die Witwe eines Auschwitz-Überlebenden aus Herne soll keine Hinterbliebenenrente bekommen. Laut einem Medienbericht zweifelt die Bezirksregierung Düsseldorf nachträglich die ärztlichen Befunde aus den 50er-Jahren an, wonach Anton B.s Herzleiden auf die KZ-Internierung zurückzuführen sei.
Die Bezirksregierung Düsseldorf verweigert der Witwe eines Auschwitz-Überlebenden laut einem Medienbericht die Hinterbliebenenrente. Posthum stelle die Behörde den krankheitsbedingten Anspruch von Sinto Anton B. infrage, berichtet "Die Tageszeitung". Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma protestiere scharf gegen dieses Vorgehen: "Das ist 67 Jahre nach dem Holocaust ein unglaublicher und nicht hinnehmbarer Vorgang", heißt es demnach in einem Offenen Brief des Vorsitzenden Romani Rose an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), der der Zeitung vorliege.
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ist empört
Anton B. wurde 1924 in Herne geboren und starb 2009. Wie das Blatt schreibt, überlebte er als einziges von elf Geschwistern das Konzentrationslager Auschwitz und bekam Zeit seines Lebens wegen als verfolgungsbedingt anerkannter Gesundheitsschäden eine Opferrente. Nach seinem Tod beantragte seine Ehefrau Eva B. Witwenrente, die ihr die Bezirksregierung Düsseldorf aber nun verwehre. Die Behörde zweifele nachträglich die ärztlichen Befunde aus den 50er-Jahren an, wonach Anton B.s Herzleiden auf die KZ-Internierung zurückzuführen sei, heißt es. Ein solches Vorgehen ist nach Angaben des Zentralrats völlig unüblich. "Wir werden diese Herabsetzung der Auschwitz-Opfer nicht zulassen", schreibt Rose.
"Es ist nachvollziehbar, dass die Entscheidung für die Witwe von Herrn B. schwer zu akzeptieren ist", teilte das nordrhein-westfälische Innenministerium auf Anfrage der Zeitung mit. Die zuständige Bezirksregierung habe aber "keinen Ermessensspielraum" gesehen. Vor dem Düsseldorfer Landgericht werde der Fall am 7. August verhandelt, für September werde das Urteil erwartet. (dapd)