Herne. . Die Cranger Kirmes darf nur noch in diesem Jahr einen Tag vor der offiziellen Eröffnung starten. Ab 2013 wird der Rummel erst wieder am Freitag mit dem offiziellen Fassanstich beginnen. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs zwischen einem Anwohner, der zu viel Lärm befürchtete, und der Stadt Herne.
Der Vergleich wurde am Freitag vor dem Verwaltungsgericht kurz vor der angesetzten mündlichen Verhandlung geschlossen. Der Bürger, ein 70-jähriger Rentner, hatte sich 2011 gegen den vorgezogenen Start der Kirmes parallel zum traditionellen Bürgerabend im Bayernzelt gewehrt; er fürchtete zusätzlichen Lärm. Nun stand die Entscheidung an.
Und die führte zu besagtem Vergleich. Maximal zehn Tage, so die Rechtslage, darf der Lärm auf dem Gelände den erlaubten Höchstwert überschreiten. „Die Kammer hat Bedenken daran, ob diese Zeitspanne im Falle der Cranger Kirmes auf einen elften Tag ausgedehnt werden kann“, schrieb das Gericht an die Streitparteien. Wohl auch wegen dieser Einschätzung stimmte die Verwaltung dem Vergleich letztlich zu.
Der Kläger, ein Anwohner der Straße An der Cranger Kirmes, zeigte sich gegenüber der WAZ „zufrieden“ mit dem Ergebnis. Er habe das Gericht angerufen, um zu verhindern, dass das Volksfest nach der Vorverlegung des Starts noch weiter ausgedehnt werde, etwa bald sogar auf zwölf Tage. Im Laufe der 70 Jahre, die er an der Kirche wohne, sei der Rummel mehrfach verlängert worden: „Jetzt reichte es“, sagt er und verweist auf unerträglichen Lärm durch Fahrgeschäfte wie Besucher und dadurch auf seine gesundheitlichen Probleme während der Kirmes. Nicht zuletzt kritisiert er die Verwaltung: „Die Stadt ist nie an uns herangetreten“.
Stadtmarketing respektiert Haltung des Gerichts
Holger Wennrich, Chef von Stadtmarketing Herne, das den Rummel veranstaltet, zeigt sich enttäuscht. Er nennt es „schade“, dass die Belange eines Einzelnen mehr Gewicht hätten als die von tausenden Besuchern. Dennoch respektiere sein Haus „die Haltung des Gerichts“. Wenn es dem Kläger darum gegangen sei, die Dauer der Kirmes auf elf Tage zu fixieren, betont Wennrich, hätte man das durchaus vertraglich regeln können. Davon sei aber nie die Rede gewesen. Die Stadt weist den Vorwurf zurück, sie habe nicht das Gespräch mit dem Anwohner gesucht: Das Gegenteil sei richtig, es habe vor Ort ein Gespräch gegeben.
Unterdessen bestätigt der Kläger WAZ-Informationen, nach denen er seine Einfahrt einem Nachbarn zur Verfügung gestellt habe, damit dieser dort während des Rummels Getränke verkaufen kann. Geschäfte, bestätigt der Rentner, habe der Nachbar auch während des von ihm abgelehnten vorgezogenen Starts gemacht. Das sei aber dessen eigene Entscheidung gewesen, Geld habe er selbst nicht kassiert, so der Kläger.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
Aus Sicht der Stadt ist mit dem Vergleich das letzte Wort für 2013 aber noch nicht gesprochen. „Wir hoffen darauf, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern werden“, sagt Ordnungsamtsleiter Gerd Delistat. Sprich: dass es eine Erweiterung der Ausnahmetatbestände durchs Land geben wird. Die Schausteller hätten ja einen guten Draht zu Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, so Delistat.