Herne. Gegen einen 18-Jährigen aus Herne werden mehrere Jahre Jugendhaft verhängt. Die Richter sind sicher: Der Teenager ist ein Vergewaltiger.
Ein inzwischen 18 Jahre alter Schüler aus Herne ist am Bochumer Landgericht unter anderem wegen Vergewaltigung zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der Prozess fand komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten erst 16 Jahre alt gewesen ist.
Im Prozess vor der 3. Jugendkammer waren mehrere mutmaßliche Gewaltübergriffe des Jugendlichen auf seine ehemalige Freundin angeklagt gewesen. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war es während der Beziehung des jungen Paars immer wieder zu massiven Gewaltangriffen des Angeklagten auf die junge Frau mit sexuellen Absichten gekommen. In der Familienwohnung des damals 16-Jährigen unweit vom Volksgarten Eickel soll der Schüler seine Freundin im Jahr 2022 einmal sogar bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben und dann sexuell über sie hergefallen sein.
Weitere Nachrichten aus Herne - Lesen Sie auch:
- Bunte Wiese in Herne geplant: So können Bürger mitmachen
- Sodinger Bergfest geht in nächste Runde - mit Maikönigin-Wahl
- Viele Fotos: So soll die neue Herner Feuerwache aussehen
Anklage: Ex-Freundin im Bus aufgelauert, geschlagen, an den Haaren gezogen
Im Januar 2023 soll der Schüler nach dem zwischenzeitlichen Beziehungsende seiner Ex-Freundin in einem Linienbus aufgelauert, sie geschlagen, an den Haaren gezogen und dann mit ihr ausgestiegen sein. Draußen soll der Jugendliche seine Ex-Freundin bedrängt, in ein nahgelegenes Waldstück unweit der Haltestelle „Heisterkamp“ gezerrt und dort vergewaltigt haben. Anschließend soll es nach einer weiteren Busfahrt im Bereich der Haltestelle „Eickeler Markt“ zu einem nochmaligen Gewaltangriff gekommen sein, bei dem sich das Mädchen eine blutende Platzwunde am Kopf sowie Prellungen am Schädel, an der Brust und am Rücken zugezogen haben soll.
Das Urteil lautet auf Vergewaltigung und Körperverletzung. Ein bereits verbüßter Dauerarrest von einer Woche wurde auf die verhängte Einheitsjugendstrafe angerechnet.