Herne. Ein 38-jähriger Herner stand nach einer Beziehung mit einem Kind vor Gericht. Am Ende kommt er mit Bewährung davon - aus zwei Gründen.
Er kommt mir Bewährung davon: Ein Vater aus Herne ist am Bochumer Landgericht zur maximalen Bewährungshaftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der 38-Jährige hatte zugegeben, sich in eine Schülerin (13) aus Chemnitz verliebt gehabt und am Rande eines Geburtstags-Besuchs mit dem Kind auch sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.
„Sie sind noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen“, sagte Richterin Isabel Hoffmann in der Urteilsbegründung an die Adresse des Herners. Insbesondere das vollumfängliche Geständnis, das dem betroffenen Mädchen eine Zeugenaussage vor Gericht erspart habe, sei dem Vater eines minderjährigen Sohnes hoch anzurechnen gewesen, hieß es. Aber auch ein vonseiten der Opferfamilie akzeptierter Täter-Opfer-Ausgleich (Zahlung von 2500 Euro in monatlichen 100-Euro-Raten) habe eine deutlich strafmildernde Wirkung entfaltet. Gerichtet an die Mutter des Mädchens hatte der Herner vor der 5. Jugendkammer erklärt: „Es tut mir von Herzen leid. Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, würde ich es sofort tun.“
Herner darf das Mädchen weder sehen noch anrufen oder anschreiben
Laut Urteil wurde dem Vater ein Kontaktverbot auferlegt. Der 38-Jährige darf das Mädchen aus Chemnitz fortan weder sehen noch anrufen oder anschreiben. Obendrein darf er auf Kontaktversuche der inzwischen 15-Jährigen nicht reagieren, der er offenbar völlig den Kopf verdreht hatte und die extra nur für einen Geburtstagsbesuch in Herne heimlich von zu Hause weggelaufen war.
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„Ich habe richtig Sche... gebaut“, hatte der Herner über seinen Verteidiger Heinrich Hendricks eingeräumt. Im April 2022 hatte sich der wegen kleinerer Betrügereien vorbestrafte Vater mindestens zweimal mit der damals 13-jährigen Schülerin getroffen. Kennengelernt hatten sich beide über eine Whatsapp-Gruppe. Das Alter des Mädchens war bekannt. Nichtsdestotrotz reiste der 38-Jährige nach Chemnitz, tauschte in der Öffentlichkeit Zungenküsse mit dem Kind aus. Wenige Tage später folgte der Geburtstagsbesuch des Mädchens in der Wohnung des Vaters unweit vom Stadtgarten Wanne-Eickel. Um mit dem Mädchen alleine sein zu können, schickte der Vater seinen fast gleichaltrigen Sohn (12) aus dem Wohnzimmer, drückte ihm zum Videoschauen ein Smartphone in die Hand, während er nebenan das Kind küsste, entkleidete und es dann auch sexuell berührte.
Skurrile Vermummungsaktion
Beim Prozessauftakt hatte der Herner im Gerichtssaal durch eine skurrile Vermummungsaktion verblüfft: Um sein Gesicht zu verstecken, hatte er sich seine Kapuzenjacke verkehrt herum über den Kopf gezogen. Das Urteil wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ist rechtskräftig.