Herne. Die Zahl der Angriffe auf städtische Mitarbeiter in Herne sinkt, trotzdem kommt es noch immer zu Auseinandersetzungen. Feuerwehr ist im Fokus.
Beleidigungen, Angriffe und Attacken: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Herne müssen seit Jahren einiges über sich ergehen lassen. Im Jahr 2023 ist die Zahl der Beleidgungen und Bedrohungen sowie der körperlichen Angriffe nun allerdings wieder deutlich zurückgegangen.
Insgesamt sind laut Stadt 2023 vier Beleidgungen/ Bedrohungen und drei körperliche Angriffe registriert worden. Das ist deutlich weniger als in den Vorjahren: 2022 gab es insgesamt 17 Vorfälle, 2021 waren es 19, 2020 sogar 23 und 2019 lediglich zwei Vorfälle.
Besondere Auslöser für die Angriffe gibt es nicht
Doch in welchen Situationen kommt es überhaupt dazu, dass städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während ihrer Arbeit angegriffen und beleidigt werden? „Besondere oder dominierende Auslöser für die Beleidigungen und Gewalt ergeben sich nicht“, sagt Stadtsprecher Christoph Hüsken auf Nachfrage der WAZ. Anlasssituationen seien Bürgerkontakte im Dienstbetrieb, die von Hilfeleistungen im Bereich der Feuerwehr und des Rettungsdienstes über Kontakte im „Rahmen der Leistungsverwaltung bis hin zur ordnungsrechtlichen Eingriffsverwaltung“ reichten. Am häufigsten seien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuerwehr und des Rettungsdienstes von solchen Angriffen betroffen.
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2019 ist das sogenannte Kommunale Reaktionsmanagement (KRM) eingerichtet worden. Das KRM dokumentiere Übergriffe im weiteren Sinne gegen städtische Mitarbeiter und koordiniert die Anzeigeerstattung bei den Strafverfolgungsbehörden, erklärt der Stadtsprecher. Deshalb seien auch erst ab dem Zeitpunkt der Einrichtung entsprechende Fallzahlen zentral erfasst worden. Sobald ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin attackiert werde, melde sie den Vorfall auf dem Dienstweg beim KRM. Strafrechtlich relevantes Verhalten werde konsequent zur Anzeige gebracht.
Einige Verfahren wurden eingestellt
Bußgelder werden laut Hüsken nur bei Ordnungswidrigkeiten verhängt, Straftaten würden mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Bei Beleidigungen und körperlichen Angriffen handele es sich um Straftaten. Diese könnten je nach Art mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Bisher seien die wenigsten Vorfälle aus dem vergangenen Jahr allerdings abgeschlossen worden. Außerdem kann nicht alle Verfahren nachgegangen werden - einige müssen eingestellt werden. Verfahren seien unter anderem eingestellt worden wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts, weil der Tatnachweis nicht geführt werden konnte, weil die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre oder weil der Täter nicht ermittelt werden konnte.