Herne. Herne hat 2023 deutlich mehr Menschen abgeschoben als im Jahr davor. Ein Land sticht bei den Rückführungen besonders hervor.
46 Flüchtlinge sind 2023 in andere Länder abgeschoben worden. Das teilte die Stadt Herne auf Anfrage der WAZ mit. Im Jahr davor waren es „nur“ 27. Grund für den Anstieg sei das Ende der Reiseeinschränkungen während der Pandemie: „Im vergangenen Jahr sind die Corona-Einschränkungen vollständig weggefallen“, heißt es auf Anfrage der WAZ.
Vor Corona hat die Stadt sogar deutlich mehr abgeschoben. Einen neuen Höchststand erreichte die Zahl der Abschiebungen 2017, zwei Jahre nach der sogenannten Flüchtlingskrise. Damals mussten 103 Menschen zurück in ihre Heimat. Das war eine Vielzahl von Ländern. 2019 gab es immerhin noch 63 Abschiebungen. Nun ist die Zahl der so genannten Rückführungen wieder auf dem Niveau von 2016.
Laut Stadtverwaltung wurden 2023 Flüchtlinge in neun Länder zurückgebracht: 23 nach Nordmazedonien, zehn nach Serbien, jeweils vier nach Georgien und Belgien sowie jeweils einer oder eine nach Polen, in den Irak, nach Armenien, in die Türkei und nach Algerien. Auffällig ist die große Zahl an Abschiebungen nach Nordmazedonien. 2022 wurden von Herne aus nur drei Menschen in ein Abschiebeflug in dieses Land gesteckt. Damit liegt Herne aber im Trend: Nordmazedonien im Balkan, ein Beitrittskandidat zur EU, war schon 2022 das Land, in das die meisten Menschen aus Deutschland zurückmussten; 2023 lag dieses Land an zweiter Stelle.
2022 waren noch Spanien und Albanien die Länder, in die die meisten Flüchtlinge von Herne aus zurückmussten - jeweils sechs. Dass Menschen auch in andere EU-Länder abgeschoben werden, liegt am sogenannten Dublin-Abkommen. Demnach ist derjenige Staat verpflichtet, ein Asylverfahren durchzuführen, in dem die Geflüchteten zum ersten Mal die Europäische Union betreten haben.
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Aktiven Widerstand gegen die Abschiebungen habe es im vergangenen Jahr nicht gegeben, so die Stadt. Fünf Abschiebungsmaßnahmen seien aber gescheitert, weil die Betroffenen „nicht angetroffen“ worden, sprich: untergetaucht seien. 2022 konnten drei Abschiebungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden, weil die Betroffenen untergetaucht waren. Einen Fall von aktivem Widerstand gab es zuletzt 2021. Damals musste die Stadt die Abschiebung deshalb vorerst stoppen.