Bochum/Herne. Eine Frau zeigt an, dass ihr Onkel sie als Kind missbraucht hat. Der Herner beteuert seine Unschuld – die Strafe fällt hoch aus.

Ein Gelegenheitsarbeiter (36) aus Herne ist am Bochumer Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Hintergrund war eine Strafanzeige seiner Nichte. Die heute 19 Jahre alte Frau hatte berichtet, dass ihr Onkel sich an ihr im Alter von zehn oder elf Jahren bei Übernachtungsbesuchen mehrfach vergangen habe.

Das Mädchen soll sich im fraglichen Tatzeitraum von 2014 bis 2016 regelmäßig im Baukauer Haushalt des Angeklagten und seiner Familie aufgehalten haben. Wie es im Prozess vor der 5. Jugendschutzkammer hieß, übernachtete das Kind mitunter an den Wochenenden auch dort und schlief dann gemeinsam mit der leiblichen Tochter des Herners in einem Hochbett. Mindestens dreimal soll der 36-Jährige sich abends zu den Mädchen ins Kinderzimmer geschlichen, anfangs seine Tochter an den Füßen gestreichelt haben, danach den Intimbereich seiner Nichte berührt haben. Beim mutmaßlich letzten Übergriff soll das kleine Mädchen den Onkel beinahe angefleht haben, mit dem unangenehmen Streicheln aufzuhören.

Angeklagter hatte Vorwürfe vehement zurückgewiesen

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe vor Gericht vehement zurückgewiesen. Es sei zwar richtig, dass die zwei Cousinen seinerzeit ab und an gemeinsam im Hochbett seiner Tochter geschlafen haben. Auch spielerische Berührungen der Mädchen beim Gute-Nacht-Sagen wolle er gar nicht bestreiten. „Es gab aber keine Zärtlichkeiten oder so“, hatte der Herner beteuert. Der 36-Jährige wertete die erhobenen Anschuldigungen gegen ihn als Teil einer gemeinen Intrige mit dem Ziel, ihn loszuwerden.

Dazu muss man wissen: Auch die eigene Tochter (heute 17) hatte den bislang unbestraften Angeklagten zuvor schon wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt, dann aber vor Gericht plötzlich von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, so dass das Verfahren eingestellt worden ist. Danach soll die Tochter angeblich zugegeben haben, dass sie ihren Vater durch die Strafanzeige für seine strenge Erziehung bestrafen wollte. Den Missbrauchs-Vorwurf seiner Nichte ordnete der Angeklagte als eine Art Kopie ein. Die Cousinen seien wie Freundinnen gewesen.

Revision eingelegt - Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Nach der Beweisaufnahme und insbesondere der Befragung der Belastungszeugin (heute 19), hatten die Richter aber überhaupt keine Zweifel, dass es sexuelle Übergriffe durch den Onkel auf die Nichte im Hochbett gegeben hat. Das Urteil lautet auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern. Der Angeklagte und sein Herner Verteidiger Wolfgang Bruch wollen das Urteil in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen lassen.