Herne. In Herne wurde in der Politik darüber beraten, eine Steuer für Einweg-Take-Away-Verpackungen einzuführen. So teuer wären Burger, Wurst und Cola.
Die Stadt Herne soll eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einweg-Take-Away-Verpackungen erheben. Diesen Antrag hat ein Bürger der Politik gestellt. In Deutschland, so sein Argument, würden viel zu viele Einweg-Getränkebecher und Einweg-Essensboxen verbraucht. Folgen: Mülleimer seien proppevoll, Umwelt und Klima würden belastet. Mit einer Steuer, so der Bürger, könnte der Mehrweg gefördert werden. Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung folgte diesem Antrag aber nicht – und sagte Nein.
Allein in Deutschland würden jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher, und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht, so der Bürger in seinem schriftlichen Antrag an die Politik. Die Folgen für die Umwelt und das Klima betrachte er mit Sorge. Das Bundesverwaltungsgericht habe nun klar gestellt, dass Städte und Gemeinden eine Steuer auf Einweg-Take-Away-Verpackungen erheben dürften. Tübingen mache das vor – erfolgreich. Dem solle Herne folgen, vor allem auch deshalb, weil viele Betriebe in Herne die gesetzliche Pflicht ignorierten, den Kundinnen und Kunden Mehrweggeschirr anzubieten.
Herne: Steuer trat Anfang 2022 in Tübingen in Kraft
Letzteres stimme, sagte Arnd Mölders, Abteilungsleiter Steuern bei der Stadt Herne, nun im Ausschuss. Restaurants, Imbisse oder Bäckereien müssen seit Januar 2023 Mehrweg-Behälter als Alternative zu Plastik-Einweg-Behältern bereit halten. Bei einer Aktion wurden zuletzt 32 Betriebe kontrolliert. Ergebnis: Nur ein Betrieb hat alles perfekt umgesetzt. Dennoch lehnt der Verwaltungsmann eine örtliche Verbrauchssteuer ab – aus mehreren Gründen.
In Tübingen, berichtete er im Ausschuss, sei eine solche Steuer Anfang 2022 in Kraft getreten. 1,50 Euro müssten Kundinnen und Kunden dort zahlen, wenn sie Einweg-To-Go-Verpackungen nutzen. Allein: Ob das auch dabei bleibe, stehe noch gar nicht fest, denn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei noch nicht rechtssicher: „Mittlerweile hat McDonald’s Tübingen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.“
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Vor allem aber wäre eine Umsetzung in Herne angesichts der prekären Haushaltslage schwierig. Tübingen habe zwei zusätzliche Stellen für die Planung und Umsetzung der Verpackungssteuer einrichten müssen, davon eine im gehobenen Dienst. Dort seien rund 440 Betriebe von der Steuer betroffen, neben Restaurants auch Supermärkte, Tankstellen, Bäckereien, Cafés, Metzgereien, Restaurants, Gaststätten und Imbisse. Herne müsste vier Vollzeitstellen einrichten, um die Umsetzung einer Verpackungssteuer zu gewährleisten. Ob das reicht, bezweifelt Mölders. Alle Betriebe – in Herne bis zu 700 – müssten schließlich auch kontrolliert werden.
Diese Aussage sorgte bei den Grünen für Verwunderung. Durch die Verbrauchssteuer würde doch auch Geld eingenommen. Wäre eine solche Steuer dann nicht rentabel?, wollte Ratsherr Justus Lichau wissen. Doch, bekannte Arnd Mölders. Mehr noch: Rund eine Million Euro könne Herne dadurch einnehmen, ziehe man das Gehalt für die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab, bliebe sogar viel Geld im Stadtsäckel übrig.
Stadt Herne: Flickenteppich muss vermieden werden
Dennoch blieb er bei seinem Nein und nannte zwei weitere Argumente gegen eine örtliche Steuer. Bundesumweltministerium und EU planten ohnehin neue Gesetze rund ums Thema. Die sollte man besser abwarten, um nicht hinterher umschwenken zu müssen. Nicht zuletzt sprach sich Mölders dafür aus, Flickenteppiche im Ruhrgebiet zu vermeiden. Müssten Menschen in Herne Geld für ihre Einweg-Verpackung zahlen, dann könne ein „Tourismus“ entstehen, sprich: dass Kundinnen und Kunden Pommes, Döner oder Hamburger in den Nachbarstädten kaufen. „Es ist somit mit einer großen Wettbewerbsverzerrung zu rechnen, wenn in Herne der Burger mit einer Cola 1,50 Euro mehr kostet als in Bochum, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Herten, Castrop-Rauxel oder Dortmund“, so Mölders.
Die Parteien folgten seien Argumenten, auch wenn Ausschuss-Vertreterinnen und -vertreter Sympathie für den Antrag des Bürgers erkennen ließen. Erst müsse Rechtssicherheit geschaffen werden, außerdem sei besagter Flickenteppich in der Tat nicht hilfreich, so der Tenor der Parteien.