Herne. 88 Prozent der Eigentümer in Herne haben die Grundsteuererklärung fristgerecht eingereicht. Was alle anderen nun erwartet. Die nächsten Schritte.

Rund 6,5 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Bisher seien rund 5,8 Millionen Erklärungen (89 Prozent) in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen, teilt das Finanzamt mit.

„Im Finanzamt Herne sind bisher 35.300 Erklärungen von 40.100 eingegangen, rund 88 Prozent. Davon wurden rund 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Sabine Barth, Leiterin des Finanzamts Herne. „Die Frist ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, haben ein Erinnerungsschreiben erhalten. Sollten Sie bereits abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.“ In vielen Fällen lasse sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären. Es könne zum Beispiel bei der Eingabe ein Zahlendreher passiert sein oder es sei versehentlich das falsche Aktenzeichen angegeben worden.

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Werde die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, müssten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen hätten vor einigen Wochen mit dem Versand von Schätzbescheiden begonnen. Nach der Sommerpause würden die restlichen Fälle, in denen keine Erklärung vorliegt geschätzt. „Wichtig ist: Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt auch nach einer Schätzung bestehen“, betont die Leiterin. „Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, so Barth weiter. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de und die telefonische Hotline unter 02323-598-1959, von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, stehen weiterhin zur Verfügung.“

Wer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben habe, erhalte vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der festgestellte Grundsteuerwert habe noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer ab 2025. Die Kommunen setzten ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechneten mit diesen und den Grundsteuermessbeträgen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht seien ab dem 1. Januar 2025 zu leisten, so das Finanzamt.