Herne. Ex-AfD-Chef Armin Wolf hat Klage erhoben und die Wiederholung der Kommunalwahl in Herne gefordert. Wie nun die Verhandlung vor Gericht ausging.

Nach drei Jahren ist ein Streit innerhalb der Herner AfD nun vom Tisch. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat ein Verfahren eingestellt. Wobei: Die beiden Seiten, die sich stritten, sind längst nicht mehr in der AfD. Die Partei zerstritt sich.

Aber von Anfang an. Vor der letzten Kommunalwahl 2020 gab es plötzlich zwei AfD-Kandidatenlisten. Eine, die der ehemalige Parteichef Armin Wolf aufgestellt hatte, und eine, die seine Nachfolgerin Beate Fiedler präsentiert hatte. Dazu muss man wissen: Wolf und Fiedler, die bislang zusammengearbeitet hatten, zerstritten sich, Wolf wurde vom AfD-Landesvorstand Ende 2019 schließlich abgesetzt, Fiedler rückte als Vorsitzende nach (und warf auch bald das Handtuch und trat aus der Partei aus). Die Stadt stand vor der nicht leichten Frage: Welche AfD-Liste sollte für die Kommunalwahlen zugelassen werden? Die Verwaltung empfahl der Politik, nach Rücksprache mit dem AfD-Landesverband, die Fiedler-Liste, der Wahlausschuss stimmte dem zu.

Hier war er noch Bundestagskandidat der AfD in Herne: Armin Wolf 2017 vor dem Herner Rathaus.
Hier war er noch Bundestagskandidat der AfD in Herne: Armin Wolf 2017 vor dem Herner Rathaus. © FUNKE Foto Services | Jürgen Theobald

Das wollt Ex-Parteichef Wolf nicht akzeptieren, zog vors Verwaltungsgericht und klagte gegen die Stadt Herne. Er sei fest davon überzeugt, dass ausschließlich sein Wahlvorschlag rechtmäßig sei, sagte er damals. Seine Forderung: Das Gericht soll das Ergebnis der Kommunalwahl für nichtig erklären, anschließend soll die Wahl wiederholt werden.

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Wie er sich das vorstelle, wollte Verwaltungsrichter Christoph Kuznik nun, drei Jahre später, von Armin Wolf wissen. Er sei mittlerweile ja nicht mehr in der AfD, außerdem wohne er nun in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb könne er, wenn seiner Klage stattgegeben würde, gar nicht mehr mit seiner Liste in Herne antreten. Hinzu komme, dass Wolf möglicherweise gar nicht klageberechtigt sei – eben weil er kein Herner Bürger und kein AfD-Mitglied mehr sei.

Richter Kuznik fragte Wolf, ob er angesichts dieser Umstände seine Klage zurückziehen wolle. Dann müsse er auch nur ein Drittel der Prozesskosten zahlen. Wolf, mit großer Aktentasche voller Papiere und juristischen Büchern, aber ohne Rechtsbeistand erschienen, wollte. Und machte sich dann auf den langen Heimweg.