Herne. Die Herner Grünen fordern die Stadt auf, härter gegen Schottergärten vorzugehen. Auf welches Urteil sich die Partei in ihrem Vorstoß bezieht.
Kampf den Schottergärten: Die Herner Grünen wollen den Druck auf die Stadt erhöhen und fordern die Verwaltung dazu auf, konsequenter auch gegen bestehende Steinwüsten in Gärten vorzugehen. In einer entsprechenden Anfrage für die Sitzung des Umweltausschusses am Mittwoch, 10. Mai, beruft sich die Partei auf ein neues Grundsatzurteil.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) habe jüngst festgestellt, dass ein Vorgehen der Baugenehmigungsbehörde im niedersächsischen Diepholz gegen einen seit Jahren bestehenden Schottergarten an einem Einfamilienhaus rechtmäßig sei, bericht Gerhard Klaus, Sprecher der Grünen im Umweltausschuss. Das gelte somit auch für die Aufforderung an den Eigentümer zur Entfernung der Kiesflächen. Ein Antrag auf Berufung sei vom OVG abgelehnt worden.
Die entsprechenden Bestimmungen in der niedersächsischen Bauordnung seien „im Prinzip gleichlautend“ mit denen der NRW-Bauordnung, betonen die Herner Grünen. Trotzdem sehe sich die Herner Stadtverwaltung bisher nicht in der Lage, gegen Schottergärten vorzugehen, „obwohl diese umweltpolitisch höchst bedenklich sind“.
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In seiner Anfrage für den Umweltausschuss will Kalus nun wissen, warum die Herner Bauaufsicht bisher nicht gegen „die unzulässigen Schottergärten“ vorgegangen sei und ob die höchstrichterliche Feststellung der Zulässigkeit eines Verbots in Niedersachsen die Verwaltung in Zukunft zu einem Umdenken bewegen könnte.
Die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses beginnt am Mittwoch, 10. Mai, um 16 Uhr im Rathaus Herne (großer Sitzungssaal). Die Anfrage der Grünen sowie Unterlagen zu allen weiteren Tagesordnungspunkten finden sich auf herne.de im Ratsinformationssystem (externer Link).