Herne. Schulen haben tausende Tablets und Laptops an Schüler ausgeliehen. Doch wer haftet eigentlich bei Diebstahl, Verlust oder Schäden?

Tausende Schülerinnen und Schüler in NRW und somit auch in Herne haben von der Schule bereits ein Tablet oder einen Laptop als Leihgerät erhalten. Weitere digitale Endgeräte sollen in den kommenden Wochen ausgeteilt werden. Doch nun fragen sich Eltern wie Schulleiter: Wer kommt eigentlich für Schäden oder den Verlust auf?

Denn ob und inwieweit die eigene Versicherung einspringt oder einspringen muss, ist nicht ganz eindeutig. Als Leihgerät sind die digitalen Endgeräte nicht immer automatisch über die eigene Haftpflichtversicherung versichert. „Ob und in welchem Umfang Eltern für Schäden oder Verluste aufkommen müssen, lässt sich nicht pauschal beantworten“, sagt Heike Christine Wegner, Abteilungsleiterin für Bildungsmanagement und Digitalisierung bei der Stadt Herne. Der Schulträger prüfe zusammen mit der Schule den Einzelfall.

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Die mobilen Endgeräte seien Schulinventar. Wenn ein Gerät verliehen werde, dann schließe die Schule stellvertretend für die Stadt Herne mit den Erziehungsberechtigten einen Leihvertrag ab, erklärt Wegner. Dieser regele auch den Umgang bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. „Wird ein Gerät beschädigt oder verloren, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, Beschädigung oder Verlust umgehend der Schule bzw. Schulleitung zu melden.“ Diese gebe es an den Schulträger weiter, der die Ersatzbeschaffung regele. Bei Diebstahl sei es wichtig, Anzeige zu erstatten und anschließend der Schule zu melden.

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„Derzeit empfiehlt der Schulträger, eine Versicherung abzuschließen, dies ist aber kein Muss“, so Wegner. „Eltern sollten sich zunächst an die eigene Haftpflichtversicherung wenden und erfragen, ob ein Leihgerät versichert ist oder ob gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden sollte.“ Hierdurch können für Eltern aber zusätzliche Kosten entstehen.

Die Stadt weist aber auch darauf hin: „Grundsätzlich sind alle Geräte mit einem diebstahlsicheren Aufkleber der Stadt Herne versehen und werden von der Schul-IT gesperrt.“ Bei Diebstahl seien die Geräte also nicht nutzbar. Nur die Schul-IT kann die Geräte wieder in Betrieb nehmen. Finden aufmerksame Bürgerinnen und Bürger ein Gerät, was in der Vergangenheit bereits geschehen ist, dann sollten sie das Gerät und den Fundort der Polizei oder dem Schulträger melden.