Herne. Die ev. Kirchenkreise Herne und Gelsenkirchen bereiten eine Verwaltungsfusion vor. Von wo aus Herner Protestanten verwaltet werden sollen.

Der evangelische Kirchenkreis Herne soll künftig von Gelsenkirchen-Horst aus verwaltet werden: Das ist das Ergebnis der gemeinsamen Prüfung der Kirchenkreise Herne und Gelsenkirchen, so heißt es in einer Pressemitteilung.

Die nun anstehende Verwaltungsunion geht zurück auf Beschlüsse der beiden Kreissynoden von Januar 2021. Beide Gremien stimmten damals den Überlegungen zur Zusammenlegung der Verwaltungen zu und beauftragten die Kreissynodalvorstände damit, eine Verbandssatzung für ein gemeinsames Kreiskirchenamt zu erstellen. Der Auftrag habe die Prüfung möglicher Standorte auf dem Gebiet der beiden Kirchenkreise (Herne, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Wattenscheid) beinhaltet.

Arbeitsgruppe wählte ein Bürogebäude in Gelsenkirchen-Horst aus

Die aus beiden Kirchenkreisen paritätisch besetzte Arbeitsgruppen hätten daraufhin mögliche Standort auf Kriterien wie Erreichbarkeit mit dem ÖPNV, Parkmöglichkeiten, Barrierefreiheit und Kosten geprüft, berichtet der evangelische Kirchenkreis Herne. Nach Sichtung der Ergebnisse empfehlen die Kreissynodalvorstände als Standort für das neue gemeinsame Kreiskirchenamt ein Bürogebäude im Nordsternpark in Gelsenkirchen-Horst.

Pfarrer Arnd Röbbelen ist Sprecher des evangelischen Kirchenkreises Herne.
Pfarrer Arnd Röbbelen ist Sprecher des evangelischen Kirchenkreises Herne. © FUNKE Foto Services | Bastian Haumann

Beide Verwaltungen seien personell an der Grenze der Belastbarkeit, sagt Arnd Röbbelen, Sprecher des Herner Kirchenkreises, auf Anfrage. „Es geht darum, die Verwaltung arbeitsfähig zu halten. Ausfälle sind nur noch schwer zu kompensieren.“ Die Pläne für die Zusammenlegung bezögen sich jedoch ausschließlich auf den reinen Verwaltungsbereich. Betroffen vom Arbeitsplatzwechsel wären in Herne rund 15 Verwaltungsmitarbeitende; Stellen würden nicht gestrichen. Und: Der Umzug werde wohl noch in diesem Jahr erfolgen.

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Voraussetzung ist allerdings, dass der Vorschlag zur Zusammenlegung am Dienstag, 28. März, in einer gemeinsamen Versammlung der beiden Kreissynoden in Gelsenkirchen-Erle beschlossen wird. Auch die Mitarbeitendenvertretungen, die in den Prozess eingebunden worden seien, würden dort Stellung nehmen, so der Kirchenkreis. Direkt im Anschluss an diese Versammlung kämen die Synoden der beiden Kirchenkreise separat zusammen, weil beide Leitungsgremien dann für sich über Satzung und Standort beraten und gleichlautende Beschlüsse fassen müssten.

Der Kirchenkreis Herne hat aktuell rund 57.000 Mitglieder, der Kirchenkreis Gelsenkirchen 73.230 (Stand: 25. Januar 2023).

Die gemeinsame Versammlung der beiden Kreissynoden beginnt am Dienstag, 28. März, ab 18 Uhr im Gelsenkirchener Gemeindezentrum Matthäus an der Cranger Straße 81.