Herne. Im Herner Kindermord-Prozess lehnen die Anwälte der Mutter einen Gutachter ab. Warum sie an dem Rechtsmediziner scharfe Kritik üben.

  • Im Herner Kindermord-Prozess haben die Anwälte der Mutter einen Gutachter abgelehnt.
  • Sie sprechen von „eklatanten fachlichen Fehlern“.
  • Der Rechtsmediziner muss jetzt schriftlich Stellung nehmen.

Die Verteidiger der wegen Doppelmordes angeklagten Mutter (33) aus Herne haben einen Rechtsmedizin-Professor als befangen abgelehnt. Dessen geplante Gutachtenerstattung wurde kurzfristig abgesagt, der Sachverständige reiste unverrichteter Dinge wieder ab.

Am Montag, 5. Dezember, sollte ein Rechtsmediziner und Pathologe im Herner Kindermord-Fall am Bochumer Schwurgericht eigentlich eine Expertise erstatten. Neben zwei zuletzt (nicht-öffentlich) als Zeuginnen vernommenen verdeckten LKA-Ermittlerinnen hat das Gutachten aus Anklage-Sicht wohl zentrale Beweisfunktion. Denn im Ergebnis wird darin ein plötzlicher Kindstod als Ursache für die lange als ungeklärt geführten Todesfälle zweier Kinder der Angeklagten im Nachhinein offenbar ausgeschlossen.

Sachverständiger muss schriftlich Stellung beziehen

Die Verteidiger der Hernerin warfen dem Professor vor, in seinem Gutachten nicht nur teils fachfremde (statistische) Erwägungen angestellt zu haben. Obendrein sei bei der Bewertung eine kinderärztliche Methodik miteingeflossen, die erwiesenermaßen „eklatante fachliche Fehler“ beinhalte. Insgesamt sei daher „Misstrauen der Angeklagten in die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen gerechtfertigt“, hieß es.

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Die Richter forderten den Sachverständigen auf, zu den vorgetragenen Einwänden schriftlich Stellung zu beziehen. Anschließend werde man den Ablehnungsantrag beraten und über das weitere Vorgehen entscheiden.

Die Mutter aus Herne soll 2011 und 2012 zwei Kinder erstickt haben, 2018 einen Erstickungsversuch bei einem weiteren Kind verübt haben. Laut Anklage standen die Jungen ihrer Feierlust im Wege. Eine Kinderärztin hatte 2018 Ermittlungen angestoßen. Im März 2022 soll die Mutter zwei verdeckten Ermittlerinnen („Katja“ und „Suse“) die Tötungen ihrer zwei Kinder gestanden haben. Der Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung eine lebenslange Haftstrafe.