Herne. Herne bekommt einen neuen Mietspiegel. Der bisherige ist „handgestrickt“, die Datenbasis schlecht, gibt die Stadt zu. Was sich ändern soll.

  • Herne bekommt einen neuen Mietspiegel.
  • Damit sollen die Mieten in Herne fairer werden.
  • Die bisherige Datenbasis sei schlecht, gibt die Stadt zu.

Die Menschen in Herne bekommen einen besseren, dann nach wissenschaftlichen Kriterien erarbeiteten Mietspiegel. Damit sollen die Mieten in der Stadt fairer werden. In Herne gibt es bislang nur einen einfachen Mietspiegel, der die meisten Daten überhaupt nicht berücksichtigt. Diese Schieflage fordert ein neues Gesetz und muss bis 2024 beseitigt werden. Dann müssen die Städte „qualifizierte Mietspiegel“ vorlegen.

Herne macht sich nun, angesichts einer Mietspiegel-Reform, dafür auf den Weg. Andere Städte waren schneller, Essen etwa hat bereits 2016 ohne Druck einen qualifizierten Mietspiegel vorgelegt. Und auch in Herne tut er Not, bekannte Hernes Stadtbaurat Karlheinz Friedrichs zuletzt im Planungsausschuss: Mit dem „handgestrickten Mietspiegel“, den es bislang vor Ort gibt, komme man auf Dauer nicht klar.

Herne: Aussagekraft des bisherigen Mietspiegels ist „eingeschränkt“

Wie hoch dürfen Mieten sein? Auch das zeigt der Mietspiegel.
Wie hoch dürfen Mieten sein? Auch das zeigt der Mietspiegel. © FUNKE / Foto Services | Gerd Wallhorn

Handgestrickt? Gemeint ist der Umstand, dass die Stadt Herne für ihren „einfachen Mietspiegel“ als Datenbasis fast ausschließlich die Mieten der Wohnungswirtschaft benutzt hat, also unter anderem von LEG Wohnen, Herner Wohnungsbaugesellschaft (HGW), Vonovia und Vivawest. Wohnungen von privaten Vermieterinnen und Vermietern hat die Verwaltung dagegen unberücksichtigt gelassen – obwohl sie laut Dezernent Friedrichs immerhin rund 80 Prozent des Wohnraums vermieten. Deshalb gibt die Stadt zu, sei der bisherige Mietspiegel nicht repräsentativ. Die Aussagekraft des Papiers sei daher nur „eingeschränkt“, und die ermittelten ortsüblichen Vergleichsmieten „enthalten eine Unschärfe“. Folge: „Dies mindert die Validität und Akzeptanz des Mietspiegels.“

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Nun also soll deshalb auch in Herne der „qualifizierte Mietspiegel“ her. Die Stadt will dafür ein externes Institut beauftragen. Zum einen, weil der Mietspiegel in Eigenregie „enorme Zeit- und Personalressourcen“ beanspruche, zum anderen, weil ein Institut als „unabhängiger Dritter“ agiere und somit glaubwürdiger erscheine – „anders als die Stadt, unbelastet von Skepsis und Vorbehalten“, so das Rathaus. Dort weiß man: Mietspiegel würden von Bürgerinnen und Bürgern „bisweilen kritisch und emotional“ betrachtet.

Er erläuterte zuletzt der Politik den Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Mietspiegel: Hernes Stadtbaurat und Baudezernent Karlheinz Friedrichs.
Er erläuterte zuletzt der Politik den Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Mietspiegel: Hernes Stadtbaurat und Baudezernent Karlheinz Friedrichs. © Funke Foto-Services | Svenja Hanusch

Wenn ein Institut die Arbeit macht, kostet das Geld, deshalb musste die Stadt zunächst das Ja des Rates einholen. Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigten, dass ein qualifizierter Mietspiegel rund 50.000 Euro koste. Die Politik stimmte zu, auch dort hieß es, dass es höchste Zeit werde, dass auch in Herne das Papier mit einer vernünftigen Datenbasis erstellt wird. Die Ausschreibung soll nach dem grünen Licht des Rates noch in diesem Jahr erfolgen, so dass ein externes Institut im ersten Quartal 2023 mit dem Projekt beginnen kann. Der Mietspiegel sowie die methodische Dokumentation würden dann voraussichtlich im dritten Quartal ausgearbeitet, so dass das Ergebnis der Politik im vierten Quartal zur Abstimmung vorgestellt werden könne.

>>> Was ist ein Mietspiegel?

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Bei der Berechnung der ortsüblichen Miete fließen neben Lage und Ausstattung auch Größe und Baujahr der Wohnung ein.

Auf Grundlage des Mietspiegels können Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete errechnen. Diese ist für Vermieterinnen und Vermieter die Obergrenze, bis zu der sie Mieterhöhungen durchsetzen können. Wird eine Wohnung neu vermietet, hilft der Mietspiegel aber auch den Mietenden. Sie können überprüfen, ob sich die Preisvorstellung des Vermietenden im ortsüblichen Rahmen bewegt.

Ein qualifizierter Mietspiegel muss im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren komplett neu erstellt werden.