Herne. Der Zoll hat bei einer Razzia in einem Herner China-Restaurant einen Mann festgenommen. Die Beamten machten gleich mehrere unschöne Entdeckungen.

Der Zoll hat in Herne ein China-Restaurant durchsucht und einen Mann (42) festgenommen. Zwei Angestellte waren nach Angaben des Zolls illegal in der Küche beschäftigt. Auch den Restaurant-Besitzer erwarten nun Konsequenzen.

Herne: 39-Jähriger und 42-Jähriger aus China kontrolliert

Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund überprüften das asiatische Restaurant in Herne am Donnerstag, 24. November. Dabei wurden laut Zoll unter anderem zwei 39- und 42-jährige Chinesen bei Zubereitungsarbeiten in der Küche angetroffen und kontrolliert

„Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen chinesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt“, sagt Sprecherin Andrea Münch. Der 39-Jährige habe sich zu seiner Legitimation mit einer Duldung ausgewiesen. „Diese gestattete ihm die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit jedoch nicht. Er musste daher an Ort und Stelle ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro bezahlen.“

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Beschuldigter bereits 2017 wegen der selben Straftat festgenommen

Der 42-Jährige dagegen habe sich mit einem spanischen Aufenthaltstitel und einem chinesischen Reisepass ausgewiesen. Er hätte sich damit lediglich als Tourist in Deutschland aufhalten dürfen, heißt es. „Einen Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet, der ihm eine Erwerbstätigkeit erlaubte, konnte er nicht vorweisen.“ Der Mann sei daher „aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthalts“ vorläufig festgenommen worden. Bei einer Abfrage stellte sich heraus, dass der Beschuldigte bereits 2017 wegen derselben Straftat festgenommen wurde.

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Die Staatsanwaltschaft Bochum ordnete an, dass der Chinese eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro hinterlegen musste. Nach Zahlung der Sicherheitsleistung wurde er aus der Haft entlassen. Die Ausländerbehörde entscheidet nun über die weiteren Maßnahmen.

Bis zu zehn Jahre Haft für den Arbeitgeber sind nun möglich

Auch der Arbeitgeber wird um ein Verfahren nicht herumkommen. „Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung“, sagt Münch. Dem Restaurant-Besitzer drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich sei ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.