Herne. Die Stadt Herne gibt Bürgern jetzt die Möglichkeit, Falschparker selbst anzuzeigen. So kann man den Service nutzen. Welche Daten man benötigt.

Viele Menschen auch in Herne ärgern sich über Falschparkerinnen und Falschparker, die Bürgersteige, Fahrradwege oder Zufahrten blockieren. Und darüber, dass die Fahrerinnen und Fahrer kein Bußgeld bekommen, weil der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) gerade woanders unterwegs ist. Was viele nicht wissen: Bürgerinnen und Bürger können Falschparkende direkt selber anzeigen, die Verwaltung hat das über ihre Homepage möglich gemacht. Hunderte Hernerinnen und Herner nutzen diesen Service im Jahr.

  • Über ein spezielles Formular kann man sein Foto an die Stadt schicken
  • Man muss etliche Daten angeben, da man selbst als Zeuge genannt wird
  • Zehn bis 20 Anzeigen gehen bereits wöchentlich ein

Die Stadt Herne nehme durchaus auch private Anzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten auf und bearbeitet sie, sagt Stadtsprecherin Carina Loose auf Anfrage der WAZ. Möglich mache das ein Vordruck im Serviceportal auf der städtischen Internetseite unter „Ordnungswidrigkeiten“. Ein Klick – und die Bürgerinnen und Bürger können dabei Angaben zum Tatvorwurf, zur Tatzeit, zum Tatort oder zum Fahrzeug machen. Wer will, kann auch Beweismittel, also etwa ein Foto, anfügen oder Zeugen benennen. Und wer das Ganze schnell am Handy oder Computer erledigen will, kein Problem: „Ihre Unterschrift auf dem ausgefüllten Formular ist bei Zusendung per E-Mail nicht notwendig“, teilt die Stadt mit.

Herne: Zehn bis 20 Anzeigen pro Woche

„Es gehen durchschnittlich zehn bis 20 entsprechende Anzeigen pro Woche bei der Stadt ein“: Carina Loose, Stadtsprecherin in Herne.
„Es gehen durchschnittlich zehn bis 20 entsprechende Anzeigen pro Woche bei der Stadt ein“: Carina Loose, Stadtsprecherin in Herne. © Stadt Herne | Frank Dieper

„Es gehen durchschnittlich zehn bis 20 entsprechende Anzeigen pro Woche bei der Stadt ein“, sagt Stadtsprecherin Loose. Das geschehe in der Regel per E-Mail, in Einzelfällen auch schriftlich. Wichtig dabei: Anonyme Anzeigen würden nicht bearbeitet, unerlässlich seien Angaben zur Person. Die personenbezogenen Daten müssten erhoben werden, da Anzeigenerstatterinnen und -erstatter im Falle eines Gerichtsverfahrens gegebenenfalls als Zeuginnen beziehungsweise Zeugen aussagen müssten.

Und wie steht die Stadt zu Anzeigen dieser Art, die nicht vom Kommunalen Ordnungsdienst kommen, sondern von Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Mitmenschen melden? „Wir sind grundsätzlich auch für diese Art von Meldung offen, da sie zur Sicherung der öffentlichen Ordnung beitragen kann“, sagt die Stadtsprecherin. Sie schränkt aber ein, dass die Verwaltung die Hernerinnen und Herner „nicht aktiv“ dazu aufrufe.

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Aber verstößt das Ablichten von fremden Fahrzeugen nicht womöglich gegen den Datenschutz? Zu dieser Frage gab es Anfang November am Verwaltungsgericht Ansbach zwei Urteile. Wer Bilder von Falschparkern im Rahmen einer Anzeige an die Ordnungskräfte schickt, verstößt demnach im Normalfall nicht gegen den Datenschutz, heißt es da. Das Gericht gab damit zwei Männern Recht, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert hatten. Sie bekamen deswegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht zunächst eine Verwarnung – samt einer Gebühr von je 100 Euro. Dagegen zogen die beiden erfolgreich vors Verwaltungsgericht. Das Gericht urteilte, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Datenverarbeitung gehandelt habe.

Wer nicht (mehr) genau weiß, welches Parken nun erlaubt ist und welches nicht, dem hilft die Stadt auf die Sprünge – damit Bürgerinnen und Bürger erst keine falschen Anschuldigungen machen. Dazu hat sie am Ende ihres Anzeigen-Vordrucks ein kleines Abc der Verkehrsordnung aufgelistet und dabei auch die wichtigsten Verkehrsschilder, darunter die fürs Halten und Parken im absoluten Halteverbot, abgebildet.

Zum Serviceportal der Stadt geht’s über die Internetseite https://serviceportal.herne.de/. Dort den Suchbegriff „Ordnungswidrigkeitenverfahren“ eingeben.