Herne. Ein Mann geht nachts auf Grundstücke, schleicht um Autos und zieht an Griffen. Anwohner in Wanne-Eickel sind in Sorge. Was die Polizei dazu sagt.

In Wanne-Eickel sorgen sich Anwohner, weil offensichtlich regelmäßig nachts ein Mann um Autos schleicht und an Türgriffen zieht. „Er schaut vermutlich nach offenen Fahrzeugen“, sagt ein Anwohner, der sich Sorgen macht und die Polizei in Herne gefordert sieht. Überwachungskameras haben an der Saarlandstraße Bilder festgehalten, als der Verdächtige auch auf Grundstücke lief.

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Erste Hinweise bei der Polizei schon vor etlichen Wochen

Die Polizei bestätigt, dass es schon vor etlichen Wochen Hinweise gegeben hat. „Wir haben Ende September zum ersten Mal davon gehört“, sagt Sprecher Jens Artschwager. Die Polizei sei seitdem regelmäßig in dem Bereich unterwegs gewesen und habe das Viertel auch mit zivilen Kräften observiert. „Wir haben aber keine Beobachtungen gemacht und auch keine Straftaten feststellen können.“

Gleichwohl nehme man die Hinweise sehr ernst. „Wir werden das weiter unter Beobachtung halten.“ Es sei gut, dass die Nachbarn aufmerksam seien. Sollte jemand eine auffällige Beobachtung machen, solle man nicht zögern, auch den Notruf 110 zu wählen. Dafür sei dieser gedacht.

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Anwohner beobachten jetzt auch eine Frau – was wollen die Verdächtigen an den Autos?

„Neuerdings kommt wohl scheinbar seine Frau“, sagt ein Anwohner über den Verdächtigen. Neben einem Mann sei nun auch eine weibliche Person auf den Bildern zu sehen. Das Vorgehen sei dabei identisch. Die Polizei bekräftigt, dass sie auch tätig werde, obwohl hier offensichtlich (noch) keine Straftat geschehen sei. Auch wenn es zu keiner Straftat gekommen ist, werde generell bei solchen Hinweisen ein sogenannter Beobachtungsbericht geschrieben, erklärt Jens Artschwager.

Die betroffenen Anwohner haben mittlerweile Fotos, die durch die Überwachungskameras gemacht wurden, an Laternen gehängt, um vor dem mutmaßlichen Dieb zu warnen. Das möchte die Polizei nicht näher kommentieren. Die Veröffentlichung könnte Persönlichkeitsrechte verletzen. Das Risiko ist hoch, einen Falschen anzuprangern.

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Die Polizei kann selbst immer erst nach einem richterlichen Beschluss mit einem Foto nach einem Täter oder einer Täterin fahnden. Diese Entscheidung fällt aber immer erst, wenn andere Möglichkeiten der Ermittlung ausgeschöpft wurden. Richter berücksichtigen dabei auch immer die Angemessenheit. Ein Kaugummidiebstahl rechtfertigt in der Regel keine Fotofahndung, ein Autodiebstahl schon.