Herne. Ab November können Herner Hilfe bei Energiekosten beantragen. Alle Grenzen und warum auch die sprichwörtliche Zahnarzttochter profitieren könnte.
Der Hilfsfonds „Herne solidarisch“ will ab 1. November Menschen, die knapp über den Sozialhilfe-Grenzen liegen, mit einem Energiezuschuss unterstützen. Die Kriterien sind bewusst unscharf formuliert. Es könnten auch Menschen profitieren, die es nicht so nötig haben. Die Verantwortlichen nehmen das bewusst in Kauf, sagen sie.
Ziel: 500 bis 700 Hernerinnen und Hernern soll geholfen werden
Etwa 500 bis 700 Hernerinnen und Herner könnten von der Unterstützung profitieren, sagt Erich Leichner, Vorstand von „Herne hilft“. Man wolle genau den Menschen helfen, „die knapp drüber sind“. Gemeint sind Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Herne haben und keine Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen. Der Energiezuschuss von 150 Euro für die erste Person im Haushalt und 50 Euro für weitere Personen wird direkt an die Energieversorger gezahlt.
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Anträge sind ab dem 1. November möglich. Es gelte vereinfacht formuliert das „Windhundprinzip“, sagt Armin Kurpanik, Leiter des Ehrenamtsbüros der Stadt Herne. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Wenn der Topf, der sich aus Spenden speist, leer sei, sei er leer. Aktuell stehen gut 100.000 Euro zur Verfügung, die den Menschen an der Armutsschwelle helfen soll. Nach den aktuellen Kriterien erhalten Hartz-IV-Empfänger auch Energiekosten in Gänze bezahlt. Auch Menschen, die knapp über der Grenze liegen, können sich unter Umständen über den Staat die Energiekosten erstatten lassen. Diese dürfen den Zuschuss von „Herne solidarisch“ nicht beantragen.
Der Antrag kann an folgenden Stellen gestellt werden:
- DRK Geschäftsstelle, Harkortstraße 29
- DRK Kleiderladen, Hauptstraße 210
- Caritasverband, Castroper Straße
- Zeppelin-Zentrum, Zeppelinstraße 1
- Schuldnerberatung, Overwegstraße 31
- Ehrenamtsbüro Stadt Herne, Friedrich-Ebert-Platz 2
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Einkommensgrenze für einzelne Personen bei 1300 Euro netto
Für eine einzelne Person liegt die monatliche Einkommensgrenze bei 1300 Euro netto, für zwei Personen im Haushalt bei 1800 Euro, für drei bei 2300 Euro, für vier bei 2800 Euro, für fünf bei 3300 Euro, für sechs bei 3800 Euro. Laut „Herne solidarisch“ muss bei der Antragsstellung der letzte monatliche Gehaltsnachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden. Auch wer knapp über den Grenzen liege, solle es mit einem Antrag versuchen. Entsprechend gilt auch ein Rentenbescheid. Wer Kinder hat, muss nicht ausdrücklich einen Kindergeldbescheid mit vorlegen und einreichen.
„Wir gehen davon aus, dass hier ehrliche Angaben gemacht werden“, sagt Erich Leichner. Es gebe immer Menschen, die betrügen wollten. Damit müsse man leider klarkommen. Tatsächlich lassen die Kriterien offensichtlich großzügig Schlupflöcher. So könnte beispielsweise auch die sprichwörtliche studierende Zahnarzttochter, die zwar von ihren Eltern finanziert wird, aber alleine wohnt, die Kriterien erfüllen. Voraussetzung ist schlichtweg, dass man nicht über mehr als 5000 Euro „liquides Vermögen“ verfüge. Studenten und Auszubildende gehören grundsätzlich mit zur Zielgruppe.
Verantwortliche nehmen Schlupflöcher in Kauf
Auch das nehme man in Kauf, sagt Erich Leichner. Es gehe um schnelle und unkomplizierte Hilfe. Ziel sei, dass man durch die Zahlung eine Lücke schließe, die der Bund lasse. So solle ja der Betrag im Dezember durch den Bund übernommen werden. Ab dem neuen Jahr stehe ja ohnehin der Energiekostendeckel an. Die Partner aus dem Netzwerk betonen, dass die Gelder auch nicht bar ausgezahlt werden, sondern direkt an den Energieversorger gehen. Das Ehrenamtsbüro der Stadt überprüft die Anträge.
>>> Spendenkonto >>>
Wer das Konto von „Herne solidarisch“ weiter füllen will, kann sich mit einer Spende beteiligen. Dazu rufen die beteiligten Verbände auch weiter auf.
- Das Spendenkonto bei der Herner Sparkasse hat die IBAN DE 63 4325 0030 0001 0555 24.
- Kontoinhaber: Herne hilft e.V.
- Verwendungszweck: „Spende Herne solidarisch“.