Herne. Ein Liebespaar soll bei einem Zechgelage in Herne einen Trinkkumpanen gewürgt und ausgeraubt haben. Die angebliche Beute lässt aufhorchen.
- Hernerin und Bochumer müssen sich vor dem Bochumer Landgericht verantworten.
- Anklage: Angeklagte sollen Zechkumpanen gewürgt und bedroht haben.
- Außerdem sollen die Angeklagten unter anderem den Kühlschrank ausgeräumt haben.
Nach einem mutmaßlichen Raubüberfall am Rande eines Trinkgelages müssen sich eine Frau (33) aus Herne-Süd und ein Mann (37) aus Bochum seit Dienstag vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Das Liebespaar soll zusammen mit einem Komplizen einen Zechkumpanen in dessen Wohnung in Wanne-Eickel gewürgt und mit einem Messer bedroht haben.
Laut Staatsanwaltschaft räumten die Täter nicht nur den kompletten Kühlschrank leer – sondern raubten am Ende sogar Spül- und Waschmittel. Die Anklage schildert bizarre Szenen.
Am 10. November 2020 sollen die beiden Angeklagten in der Wohnung des mutmaßlichen Opfers zunächst reichlich Alkohol getrunken haben. Der 37-jährige Angeklagte soll dann plötzlich aufgesprungen sein, den Gastgeber gewürgt, geschlagen und dessen Jacke nach Geld durchsucht haben. Die 33-jährige Frau soll sich derweil bereits am Kühlschrank zu schaffen gemacht und den Inhalt nach und nach in einer Tüte verstaut haben.
Beute: Laptops, Tablet, Armbanduhr, Kleidung und Lebensmittel
Laut Anklage stach der bislang unbekannt gebliebene Mittäter mit einem Messer in Richtung des Zeugen und verletzte den Mann leicht. Unter weiteren Beschimpfungen soll das Trio dann die Wohnung verlassen haben. Als weitere Beute nennt die Anklageschrift zwei Laptops, ein Tablet, eine Armbanduhr, Parfüm, Kleidungsstücke sowie zahlreiche Lebensmittel aus dem Kühlschrank.
Beim Prozessauftakt beriefen sich die erkennbar angetrunkene Frau und ihr Partner auf Anraten der Verteidiger Pierre Laurien und Christoph Pindur auf das Schweigerecht. Die Anklage lautet auf besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung. Üblicherweise liegt die Mindeststrafe bei fünf Jahren Haft. Im Falle einer Verurteilung droht dem Liebespärchen eine empfindliche Haftstrafe.