Bochum/Herne. Ein Mann aus Herne (33) soll seine Frau vergewaltigt haben. Die Richter am Landgericht hatten Zweifel. Das zeigte sich auch im Urteil.

  • Verkäufer aus Wanne-Eickel wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Frau freigesprochen.
  • Staatsanwaltschaft hatte fast vier Jahre Haft für den 33-Jährigen beantragt.
  • Dennoch gab es eine Strafe wegen Bedrohung und Körperverletzung.

Ein Mann aus Herne ist am Bochumer Landgericht vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ehefrau freigesprochen worden. Anders als Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die fast vier Jahre Haft für den 33-jährigen Verkäufer aus Wanne-Eickel beantragt hatten, waren die Richter der 7. Strafkammer nicht sicher davon überzeugt, dass es ein solches Gewaltverbrechen gegeben hat.

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Ganz ohne Strafe kam der Wanne-Eickeler am Ende aber auch nicht davon. Wegen Bedrohung und Körperverletzung verhängten die Bochumer Richter gegen den Verkäufer eine Geldstrafe in Höhe von 8800 Euro (160 Tagessätze). Die Staatsanwaltschaft hatte den Wanne-Eickeler ursprünglich wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung angeklagt. Und sich dabei auf mehrere von der Ehefrau zur Strafanzeige gebrachte mutmaßliche Wut- und Gewaltausraster ihres Mannes zwischen 2020 und 2021 bezogen.

Die schwerwiegendste Anschuldigung war eine angebliche Vergewaltigung. Als der Angeklagte eines Abends seine Frau schlafend auf der Couch angetroffen haben soll, soll der 33-Jährige – über die „Schlafpause“ angeblich massiv verärgert – seine Frau vergewaltigt haben. Nach der Beweisaufnahme überwogen bei den Richtern jedoch viele Zweifel.

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Das bezog sich scheinbar auch auf den anfangs noch mitangeklagten Vorwurf, dass der Wanne-Eickeler seiner trennungswilligen Frau aus Verärgerung ihre Haare raspelkurz abrasiert haben soll. Am 14. Juni 2021 war es laut Anklage zu einem letzten Zwischenfall gekommen. Der Angeklagte soll seiner Ehefrau eine Messerspitze gegen den Bauch gehalten und ihr gedroht haben, sie und sich selbst umzubringen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage können gegen das Urteil noch Revision einlegen.