Herne/Bochum. Er war 31, sie 13: Dreimal hat ein Mann aus Herne mit einem minderjährigen Mädchen Sex gehabt. So wurde er jetzt vom Landgericht verurteilt.
Nach einer sexuellen Beziehung mit einer minderjährigen Schülerin ist ein psychisch labiler Mann (31) aus Herne am Bochumer Landgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dabei wurde die Strafe aus einem vorangegangenen Urteil aufgestockt.
Eine damals bereits wegen anderer Straftaten ausgesprochene Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde derweil aufrechterhalten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Herner vorgeworfen, im November 2018 eine sexuelle Beziehung mit einem damals 13 Jahre alten Mädchen geführt zu haben. Laut Anklage hat sich der heute 31-jährige Herner damals in der Wohnung eines Bekannten an der Landgrafenstraße in Wanne-Süd mehrfach mit der Schülerin zum Sex getroffen. Mindestens dreimal kam es zu verbotenen Liebesnächten, obwohl dem Angeklagten das kindliche Alter des Mädchens sehr wohl bewusst gewesen ist.
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Rechtlich waren die Liebesnächte als sexueller Missbrauch von Kindern zu bewerten. Dass im konkreten Fall keine Gewalt und kein unmittelbarer Zwang durch den Angeklagten angewendet worden ist, spielte bei der Einordnung als Missbrauchstat keine Rolle. Da der 31-Jährige auch nach dem Urteil weiter in der Psychiatrie untergebracht bleibt, kommt die daneben verhängte (aufgestockte) Haftstrafe nur dann zum Tragen, wenn der Angeklagte durch Mediziner vorzeitig als gesund und ungefährlich eingestuft würde.