Herne/Gelsenkirchen. Wird die neue Polizeihochschule in Herne gebaut? Warum die Entscheidung bevor steht und wie Gelsenkirchen ein letztes Veto einlegen könnte.
Die endgültige Entscheidung über den künftigen Standort der NRW-Polizeihochschule rückt näher. Der unterlegene Bewerber aus Gelsenkirchen könnte das Verfahren jedoch ein letztes Mal verlängern, konkret: durch eine Beschwerde am Oberlandesgericht Düsseldorf.
Beschwerdefrist endet am Donnerstag um 23.59 Uhr
Die Frist für ein finales Veto läuft Donnerstag, 30. Juni, um 23.59 Uhr ab. Der Projektentwickler Kölbl Kruse, der für Gelsenkirchen ins Rennen gegangen ist, hat diese Option offenbar noch nicht gezogen, was allerdings nichts heißen muss. Gegen die erste Entscheidung des Landes für Herne hatte Kölbl Kruse auf den letzten Drücker einen Nachprüfungsantrag bei der Bezirksregierung Münster eingereicht und damit alle überrascht - nicht zuletzt die Polizeihochschule selbst. Die Leitung der aktuell in Gelsenkirchen-Ückendorf ansässigen Einrichtung hatte kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist bereits zu einer Pressekonferenz mit Hernes Oberbürgermeister Frank Dudda eingeladen, musste den Termin dann jedoch wieder absagen.
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Die Prüfer der Bezirksregierung bestätigten damals bekanntlich den Zuschlag fürs Herner Funkenbergquartier durch das Land. Die Vergabekammer löste damit Unverständnis in der Gelsenkirchener Stadtverwaltung aus: „Schon beim ersten Lesen der Entscheidung fällt ... auf, dass die Vergabekammer weite Teile der Kritikpunkte gar nicht erst betrachtet und in ihre Entscheidung einbezogen hat“, hieß es damals in einer ersten Reaktion auf die Bewertung aus Münster.
Über 4000 Studierende und mehr als 200 Mitarbeiter sollen in der für ganz NRW zuständigen Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung lernen und lehren.