Herne. Eine Hernerin, die ihren Kindern Drogen eingeträufelt und Medikamente gespritzt hat, muss ins Gefängnis. Die Schuld steht nun rechtskräftig fest.

Eine sechsfache Mutter (44) aus Herne ist am Bochumer Landgericht auch in einem von Bundesgerichtshof (BGH) angeordneten zweiten Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung und Verabreichens von Betäubungsmitteln verurteilt worden.

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Die 1. Strafkammer verhängte am Mittwoch, 29. Juni, insgesamt vier Jahre Haft – in gleicher Höhe hatte im Oktober 2021 bereits eine andere Strafkammer verurteilt. Die Frau hatte von 2018 bis 2019 ihrem jüngsten Kind (damals elf Monate) 14 mal ein Immun-Medikament injiziert und in den Impfpass eingetragen. Außerdem hatte die 44-Jährige ihrer ältesten Tochter (damals 16) zweimal die Ersatzdroge Methadon verabreicht. Ziel war es, durch Abgabe einer „sauberen“ Urinprobe der Tochter, vor ihrem Arzt zu vertuschen, dass sie sich selbst weiterhin Heroin gespritzt hat.

Die Kinder der Hernerin sind seit 2019 in Pflegefamilien untergebracht, sie selbst sitzt seit 2021 in U-Haft. Auf ihre Revision gegen das erste Urteil hatte der BGH daran kleinere juristische Änderungen vorgenommen, die Schuld der Mutter indes uneingeschränkt bestätigt. Daraufhin musste nun im Kern nur noch erneut ein Strafmaß festgelegt werden. Dass das rechnerisch maximal gleichhoch ausfallen konnte, lag auch an einem Verschlechterungsverbot.