Herne/Bochum. In einer Dealer-Wohnung in Herne kommt es zu einem Reizgas-Einsatz. Jetzt wurde ein Beteiligter verurteilt. Wie hoch die Strafe ausfiel.

Ein 35-jähriger Herner ist am Bochumer Landgericht zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Obendrein wurde angeordnet, dass der Angeklagte einen Teil der Strafe in einer geschlossenen Drogen-Entziehungsanstalt verbüßen soll.

Der Angeklagte war laut Urteil am 28. Juli 2018 in einen Zwischenfall in der Wohnung einer später anderweitig verurteilten Drogendealerin aus Herne verwickelt. Während eines Streitgesprächs der Frau mit zwei Männern soll der zeitgleich dort anwesende Angeklagte mit einem Rucksack aus der Wohnung geflohen sein. Weil er sich offenbar von dem Männer-Duo bedroht gefühlt hat, kam es zuvor zur Abgabe von Schüssen aus einer mitgeführten Reizgaspistole (Tierabwehrgerät). Die beiden Männer erlitten laut Anklage Schwellungen an den Augen und Hämatome im Gesicht. Auf dem Fluchtweg hatte sich der Herner zweier Plastiktüten mit insgesamt 150 Gramm Marihuana entledigt. Bei seiner vorläufigen Festnahme war später die Reizgaspistole sowie ein Scheckkartenmesser sichergestellt worden.

Das Urteil im Prozess vor der 11. Strafkammer lautet auf bewaffnetes Anschaffen von Betäubungsmitteln und gefährliche Körperverletzung. Wegen der vom Angeklagten nicht zu vertretenen „überlangen Verfahrensdauer“ gelten laut Urteil drei Monate der verhängten Haftstrafe als bereits verbüßt. Der Herner nahm das Urteil nach der Verkündung sofort an.